Logo
Aktuell Schlaglichter

CSU will generelle Strafunmündigkeit von Kindern überprüfen

Berlin (dpa) - Die CSU im Bundestag tritt dafür ein, die generelle Strafunmündigkeit von Kindern zu überprüfen. »Bei schweren Gewaltverbrechen darf für die Bestrafung allein die Einsichtsfähigkeit des Täters und die Schwere der Tat entscheidend sein - nicht eine starre Altersgrenze«. Das zitiert die »Welt am Sonntag« aus einem Beschlusspapier. »Deshalb wollen wir die Aufhebung der Altersgrenze für schwere Verbrechen prüfen.« Bisher sind unter 14-Jährige generell strafunmündig. Die Vorlage soll auf der Klausurtagung der CSU-Landesgruppe verabschiedet werden.