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Aktuell Hintergründe

Bundestag gegen Revolution bei Organspende

Der Ton ist leise, die Parteigrenzen sind aufgehoben. Fast andächtig geht es im Bundestag zu bei der entscheidenden Debatte zur Organspende. Von der Entscheidung zeigen sich Betroffene hinterher aber bitter enttäuscht.

Transportbehälter
Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen im Operationssaal eines Krankenhauses. Foto: Soeren Stache/dpa
Ein Styropor-Behälter zum Transport von zur Transplantation vorgesehenen Organen im Operationssaal eines Krankenhauses. Foto: Soeren Stache/dpa

Berlin (dpa) - Barbara Backer muss schlucken, als das Ergebnis bekanntgegeben wird. »Das ist eine Katastrophe«, sagt sie den Tränen nahe. »Mir sterben die Menschen unter den Händen weg.«

Von der Besuchertribüne des Bundestags hat die 59-Jährige zuvor die Debatte über die Zukunft von Organspenden in Deutschland verfolgt. Mehr als zwei Stunden dauert sie. Nach monatelangen Diskussionen soll eine Entscheidung in der so sensiblen Frage für Millionen Menschen her. Es geht um Selbstbestimmung und Solidarität. Es geht um die heikle Frage, ob es einen radikalen Neustart geben soll, um zu mehr Spenden zu kommen.

Das Ergebnis ist dann klarer, als manche erwartet hatten. Mit 292 zu 379 Stimmen scheitert der Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der eine kleine Revolution bedeutet hätte: Bisher sind Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig. Künftig sollte es umgekehrt sein: Alle sind erst einmal Organspender, außer man sagt ausdrücklich Nein. Darauf hat auch Barbara Backer gehofft, die 2004 eine Leber transplantiert bekam. Sie setzt sich als Chefin des Vereins »Organtransplantierte Ostfriesland« auch politisch für mehr Organspenden ein und betreut Wartepatienten, Transplantierte, Angehörige und Freunde.

»Es fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht für diese Leute«, sagt auch Marius Schaefer. Der 19-jährige aus dem Sauerland sitzt mit Mundschutz neben seinem Vater. Vater und Mutter hatten Marius als Elfjährigem das Leben gerettet - jeder gab einen Teil der Lunge. Die vielen Betroffenen, die auf ein Organ warten, hätten auf diesen Tag gebaut, sagt er enttäuscht. »Das Recht auf Leben sollte deutlich mehr zählen, als das Recht darauf, unversehrt begraben zu werden.«

Am Rednerpult werden Mahnungen und Warnungen laut - oft in gegensätzlicher Stoßrichtung innerhalb einer Fraktion. So sagt der FDP-Abgeordnete Hermann Otto Solms, der die Spahn-Lösung unterstützt: »Auch das Recht auf Widerspruch ist gelebte Freiheit.« Seine Fraktionskollegin Christine Aschenberg-Dugnus entgegnet: »Das missachtet unseren gesellschaftlichen Konsens, dass Schweigen niemals als Zustimmung gewertet werden kann.«

Der Vorgänger von Spahn im Gesundheitsressort, Hermann Gröhe (CDU), mahnt: »Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht.« Das Recht auf körperliche Unversehrtheit dürfe nicht erst durch einen Widerspruch aktiviert werden. Spahn räumt ein, es sei eine Zumutung, wenn man widersprechen müsste, wolle man nicht Organspender sein. Die sei aber eine Zumutung, »die Menschenleben rettet«.

Die Mehrheit bekommt der ebenfalls fraktionsübergreifende Vorschlag einer anderen Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock. Demnach sollen alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema Organspende angesprochen werden. Sie sollen sich dann auch - was aber keine Pflicht sein wird - in ein neues Online-Register eintragen können. Es bleibt aber dabei: Wenn sie Organspender sein wollen, müssen die Bürger selbst aktiv werden und diesen Willen bekunden.

Die Atmosphäre im voll besetzten Bundestag ist an diesem Donnerstag fast andächtig. Von den 24 Rednern hat jeder fünf Minuten Zeit. Beide Seiten argumentieren grundsätzlich, ethisch, rechtlich. »Das, was ich will, das mir selbst zugute kommt, muss ich auch bereit sein, anderen zu geben«, sagt Karl Lauterbach von der SPD, der mit Spahn schon jahrelang im Bundestag über Gesundheitspolitik verhandelt hat und in dieser Frage mit ihm einer Meinung ist. »Das ist in der Tradition der Aufklärung.« Dieses Modell gebe es in vielen anderen europäischen Ländern, wo es auch zu mehr Organspenden komme.

»Man verkennt damit die Realität hier bei uns in Deutschland«, entgegnet Baerbock. So könnten in anderen Ländern Organe auch bei einem Herztod entnommen werden, nicht nur bei Hirntod wie in Deutschland. Und vor allem gelte in Deutschland das Grundgesetz - und daraus abgeleitet das Recht auf Selbstbestimmung. »Eine Spende muss eine Spende bleiben - ein aktiver, freiwilliger und selbstbestimmter Akt von Menschen, die in einem Höchstmaß von Solidarität anderen Menschen etwas geben.« Schweigen dürfe niemals als Zustimmung gewertet werden - so argumentieren die Befürworter des Entwurfs, der am Schluss die Mehrheit bekommt.

Besonders ruhig wird es immer dann, wenn die Abgeordneten von Betroffenen berichten. Über den einjährigen Daniel in München, der schon seit 420 Tagen auf ein Spenderherz wartet. Oder über das neunjährige Mädchen, deren Leben und das ihrer Familie sich seit fast zwei Jahren in dem winzigen Umkreis rund um die Herzmaschine in einer Hamburger Klinik abspielt.

Als die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann auf einen ehemaligen Mitarbeiter zu sprechen kommt, kann man fast eine Stecknadel fallen hören: Gerade 33 Jahre alt und frisch Vater geworden, habe dieser eine lebensgefährliche Diagnose bekommen. Er hat dann drei Monate lang auf den lebensrettenden Anruf für eine Organspende gewartet. »Aber der Anruf kam nicht.« Der Mann starb. »Deswegen bitte ich inständig heute für diese Lösung zu stimmen – für alle die noch warten«, sagt sie in die Stille des Plenums hinein.

Die von Connemann favorisierte Widerspruchslösung kommt nun nicht. Lauterbach rechnet damit, dass die Debatte darüber in ein paar Jahren wieder geführt werden wird, weil seiner Ansicht nach mit der jetzt gefundenen Lösung »die Spenderzahlen nicht besser werden«. Doch wer weiß. Spahn zeigt sich versöhnlich: »Ich würde gern eines Besseren belehrt werden, dass es uns gelingt, tatsächlich die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen.«

Gesezentwurf der Gruppe um Baerbock/Kipping

Gesetzentwurf der Gruppe um Spahn/Lauterbach

Antrag der AfD

Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses

Deutsche Stiftung Organtransplantation zu Organspendezahlen 2019