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BGH-Urteil: Kein Wegerecht für Nachbarn aus Gewohnheit

Karlsruhe (dpa) - Nachbarn haben kein Recht, ein angrenzendes fremdes Grundstück zu durchqueren, nur weil das schon immer so gemacht wurde. Sicherheit gibt es nur, wenn das Wegerecht im Grundbuch eingetragen steht, stellte der Bundesgerichtshof klar. In dem Fall aus dem Raum Aachen kommen die Eigentümer dreier Häuser nur über benachbarte Grundstücke zu ihren Garagen. Jahrzehntelang war das kein Problem. Jetzt will der Nachbar ihnen die Zufahrt sperren, nach dem BGH-Urteil sein gutes Recht. Die betroffenen Eigentümer können noch hoffen, dass das Oberlandesgericht Köln ihnen ein Notwegerecht einräumt.