Der Mordfall Lübcke ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag die lebenslange Freiheitsstrafe für Stephan Ernst wegen Mordes an dem CDU-Politiker Walter Lübcke, aber auch den Freispruch des zweiten Angeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe.
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