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Aktuell Berufung

Es bleibt beim Geisterspiel für den SSV Reutlingen

Das Berufungsgericht der Fußball-Oberliga hat seine endgültige Entscheidung getroffen: Es bleibt beim Zuschauer-Ausschluss für das kommende Heimspiel am Samstag gegen den 1. FC Rielasingen-Arlen.

Das Kreuzeiche-Stadion bleibt am kommenden Samstag leer.   FOTO: EIBNER
Das Kreuzeiche-Stadion bleibt am kommenden Samstag leer. FOTO: EIBNER
Das Kreuzeiche-Stadion bleibt am kommenden Samstag leer. FOTO: EIBNER

REUTLINGEN. Bittere Nachricht für den Fußball-Oberligisten SSV Reutlingen und seine Fans: Das Berufungsgericht der Oberliga hat den Einspruch des SSV in Bezug auf den Zuschauer-Ausschluss für das Heimspiel am kommenden Samstag (14 Uhr) gegen den 1. FC Rielasingen-Arlen »als unbegründet zurückgewiesen«, teilte die Pressestelle des Württembergischen Fußball-Verbandes auf GEA-Anfrage mit. Der Verein habe nun keine Möglichkeit mehr, dieses Urteil anzufechten.

Die Richter am Oberliga-Sportgericht waren sich bislang noch nicht einig, ob das Urteil vom 20. Dezember Bestand haben soll. Damals wurde der SSV zu einem Heimspiel ohne Zuschauer verurteilt, nachdem beim hitzigen Oberliga-Derby am 3. November zwischen dem SSV und den Stuttgarter Kickers (2:2) Pyrotechnik im Gäste-Fanblock gezündet wurde. Der Verein hat fristgerecht Einspruch eingelegt. Eine mündliche Verhandlung hat der WFV zwar abgelehnt, eine schriftliche Stellungnahme aber zugelassen. Auch diese wurde fristgerecht eingereicht. (GEA)