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»Man muss auch mal mutig sein«

REUTLINGEN. Dürfen Sportler im Olympiastadion in Peking ein Armband mit dem Aufdruck »Sport für Menschenrechte« tragen? Dürfen sie mit einem orangefarbenen Stirnband oder Bademantel zum Wettkampf kommen, oder auf ihren Bauch »Freies Tibet« schreiben? Fragen, auf die internationale und deutsche Sportfachverbände, europäische Politiker und das Internationale Olympische Komitee (IOC) konkrete Antworten bislang vermieden haben. Konkrete Antworten hingegen gibt der Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof im Exklusiv-Interview mit GEA-Redakteurin Gabriela Thoma und Redaktionsmitglied Barbara Forro. »Solange der Ablauf der Wettkämpfe nicht gestört und beeinträchtigt wird, muss auch im Olympiastadion freie Meinungsäußerung erlaubt sein«, sagt der 57-jährige Reutlinger, der in Karlsruhe im Ersten Senat sitzt und als »Hüter der Verfassung« für die Grundrechte zuständig ist.

So frei muss der Athlet in Peking sein: Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, der in Reutlingen wohnt. FOTO: TRINKHAUS
So frei muss der Athlet in Peking sein: Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, der in Reutlingen wohnt. FOTO: TRINKHAUS
So frei muss der Athlet in Peking sein: Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof, der in Reutlingen wohnt. FOTO: TRINKHAUS

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