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SV Zainingen und WFV äußern sich zum Bestechungsvorwurf

Der Württembergische Fußballverband hat damit begonnen, den Bestechungsvorwurf gegen den SV Zainingen zu untersuchen. Spieler des Bezirksligisten sollen versucht haben, das Spiel gegen den TSV Dettingen/Erms (4:2) zu beeinflussen. Nun äußert sich ein Zaininger Vereinsvertreter zum Vorwurf.

Foto: Eibner
Foto: Eibner

REUTLINGEN. 350 Euro und ein Spanferkel – das sollen Fußballer des SV Zainingen Spielern des TSV Dettingen/Erms vor dem Bezirksliga-Duell am vergangenen Sonntag geboten haben, damit diese absichtlich verlieren. Der TSV Sickenhausen, Zainingens Rivale im Abstiegskampf, machte diese Vorwürfe nach dem 4:2-Sieg Zainingens öffentlich und legte Beschwerde beim Württembergischen Fußballverband (WFV) ein.

Als Beweis dienen dabei Whats-App-Nachrichten aus einem internen Gruppenchat der Dettinger. Mariano Garcia, stellvertretender Abteilungsleiter des TSV Dettingen, gab zu, dass es eine Kontaktaufnahme gab. Er versicherte allerdings, dass seine Spieler auf den Bestechungsversuch nicht eingegangen seien.

Foto: Joachim Baur
Foto: Joachim Baur

Zaininger Vereinsverantwortliche gaben an, erst aus dem GEA von den Vorwürfen erfahren zu haben. »Das hat uns total überrascht. Ich habe von diesen Vorwürfen noch nie gehört«, sagte Spielleiter Markus Kley, der sich darüber wunderte, dass ein Sickenhausener Spieler die Anschuldigungen öffentlich gemacht hat. Er vermutet, dass Sickenhausen damit Einfluss auf den Abstiegskampf nehmen will vor dem direkten Duell am Freitag (18.30 Uhr). Nach aktuellem Tabellenstand muss der Verlierer in die Relegation. Der Gewinner darf in jedem Fall in der Bezirksliga bleiben.

Nun beschäftigt sich das WFV-Sportgericht des Bezirks Alb mit dem Fall. Für Spielmanipulationen, auch nur versuchte, reicht das Strafmaß von Ermahnung bis Punktabzug, erklärt David Biedemann, Teamleiter Sportgerichtsbarkeit beim WFV. »Auch das Versprechen auf eine Siegprämie gehört dazu.« Sickenhausen hat jetzt die Pflicht, den Bestechungsversuch zu beweisen, so Biedemann weiter. Wann es zu einem Urteil in dem Fall kommt, ist noch nicht bekannt. (GEA)