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Das sind die neuen Regeln für den Sportplatzbesuch

Fussball
Der Ball liegt auf dem Rasen. Foto: picture alliance / dpa / Symbolbild
Der Ball liegt auf dem Rasen. Foto: picture alliance / dpa / Symbolbild

REUTLINGEN. Am Montag hat die Landesregierung vor dem Hintergrund stark steigender Corona-Infektionen in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3 ausgerufen. Für den organisierten Sport haben sich daraus keine unmittelbaren Veränderungen ergeben. In Bezug auf den Amateur-Fußball bedeutet dies, dass für die Vereine auf Verbandsebene jedoch neben den Verordnungen der Landesregierung auch die Verfügungen der Gesundheitsämter oder Polizeibehörden vor Ort maßgeblich sind, die sich an den aktuellen Infektionszahlen orientieren. So können regional unterschiedliche Regelungen gelten, was beispielsweise eine Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes oder die Beschränkung von Zuschauerzahlen auf Sportplätzen angeht.

Der Landkreis Reutlingen hat die Corona-Verordnung Sport nicht eingeschränkt. Deshalb gilt für die Vereine nach wie vor die maximale Zuschauerzahl von 500. Der SSV Reutlingen darf heute in der Partie gegen die Stuttgarter Kickers 460 Besucher ins Kreuzeiche-Stadion lassen. Dazu kommen je 20 weitere Personen pro Verein. Der VfL Pfullingen weist seine Besucher für die Heimspiele seiner Teams darauf hin, dass im Zuschauerbereich die übliche Abstandsregel gilt. Sollte diese nicht eingehalten werden (können), muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. In Innenräumen (wie Toiletten) gilt ebenfalls die Maskenpflicht. Auch im Landkreis Tübingen gilt die Maximalzahl von 500 Besuchern. In der Landesliga wurde die Partie des FC Rottenburg gegen die SV Böblingen abgesetzt. Grund: Ein positiver Corona-Test bei einer Böblinger Spielerfrau. (GEA)