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Aktuell Urteil

Zelle-Mitarbeiter muss Bußgeld zahlen

Nachdem vergangenes Jahr am 9. Dezember ein 18-Jähriger einem Polizeibeamten den Zutritt zum Jugendzentrum Kulturschock Zelle verweigert hatte, flatterte dem Zelle-Mitarbeiter ein Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes über 300 Euro in den Briefkasten. Das wollte er nicht akzeptieren, weshalb die Sache jetzt vor Gericht landete.

Alternatives Jugendzentrum Zelle.   FOTO: GEA
Alternatives Jugendzentrum Zelle. FOTO: GEA
Alternatives Jugendzentrum Zelle. FOTO: GEA

REUTLINGEN. Städtische Mitarbeiter haben – so das Ergebnis eines schon vor längerer Zeit ausgehandelten gerichtlichen Vergleichs – grundsätzlich das Recht, das Jugendzentrum Zelle zu betreten, nicht jedoch Polizeibeamte, erklärte Richter Sierk Hamann beim Prozess. Außerdem machte er keinen Hehl daraus, dass die Bußgeldsumme – Hamann bezeichnete sie als »sportlich« – sehr hoch angesetzt ist.

Das Bußgeldverfahren beschrieb er als Verstoß gegen den »Geist« des Vergleichs, der zwischen Stadt und Zelle geschlossen wurde. Hinzu kommt, dass der heute 19-jährige Veranstalter des Tanz-Events vom 9. Dezember zu diesem Zeitpunkt erst ein halbes Jahr in und für die Zelle tätig gewesen ist. Dies brachte jener vor Gericht an und fügte hinzu, dass er mit den Gepflogenheiten des Jugendhauses »noch nicht so ganz vertraut« gewesen sei.

Diese Aussage nahm der Richter dem jungen Mann ab und reduzierte das Bußgeld schließlich auf 40 Euro, da es sich seiner Meinung nach um eine »fahrlässige und nicht vorsätzliche Ordnungswidrigkeit« handle. Da aber die beiden Jugendsachbearbeiter der Polizei am 9. Dezember quasi im Auftrag des Landes und nicht der Stadt unterwegs gewesen seien, hätte man ihnen den Zutritt gewähren müssen, sagte Hamann.

Bernd Stöhr, Vertreter des Ordnungsamtes, sprach sich positiv über die bislang geführten Gespräche mit der Zelle aus und blickte hoffnungsvoll auf die kommenden. Die letzten beiden Male, so führte Stöhr an, durfte auch ein Polizeibeamter bei den Treffen anwesend sein. (GEA)