REUTLINGEN. Im Strafprozess gegen einen 51-jährigen Mann aus Reutlingen, der als Subunternehmer eines Schlüsselnotdienstes von einer Auftraggeberin über 500 Euro für eine stümperhaft durchgeführte Türöffnung verlangte, hat das Gericht in Reutlingen jetzt das Urteil gesprochen. Der Mann soll für vier Monate ins Gefängnis. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurden die Anklagepunkte Betrug, Wucherei und Nötigung fallen gelassen.
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