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Aktuell Recycling

Wie Elektrogeräte im Kreis Reutlingen enstsorgt werden müssen

Neue Vorgaben: Möbel und Kleidung mit schwer entfernbaren elektrischen Bauteilen sind als Elektrogeräte zu entsorgen. Die Abgabe ist auch im Handel möglich.

Foto: Bernd Thissen
Foto: Bernd Thissen

REUTLINGEN. Ist mein Fernsehsessel ein Elektrogerät? Es kommt darauf an, antwortet die Abfallberatung des Landkreises Reutlingen. Ein elektrisch verstellbarer Wohnzimmersessel ist seit Neuestem tatsächlich als Elektrogerät eingestuft, alle anderen Sessel kommen weiterhin zum Restsperrmüll.

- Möbel und Kleidung

Mit den neuen Vorgaben im Elektrogerätegesetz sind seit 15. August 2018 auch Möbel und Kleidung mit nicht oder schwer entfernbaren elektrischen Bauteilen als Elektrogeräte zu entsorgen. Möbelstücke wie der elektrische Sessel oder ein beleuchteter Badezimmer-Hängeschrank müssen beim Sperrmüll auf Abruf als Elektroschrott angemeldet werden. Die Abholung erfolgt einmal jährlich ohne zusätzliches Entgelt. Kleidungsstücke wie blinkende Kinderschuhe oder beleuchtete Weihnachtsmützen können kostenfrei als Elektrokleingeräte beim Problemstoffmobil abgegeben werden. Sind die elektrischen Teile aber leicht ausbaubar, zum Beispiel bestimmte Leuchten bei Schränken, müssen sie entfernt werden. Die ausgebauten, meist kleinen Teile kommen zum Problemstoffmobil, größere zum Sperrmüll und das Möbelstück selbst je nach Material zum Altholz oder restlichen Sperrmüll. Auf dem Wertstoffhof Reutlingen-Schinderteich können Elektrogeräte jeder Größe ganzjährig kostenlos angeliefert werden.

- Abgabe im Handel

Auch beim Handel kann Elektroschrott abhängig von der Gerätegröße, Gerätemenge und Verkaufsfläche zurückgegeben werden. Am besten man fragt aber dort vorher, um ganz sicher zu gehen.

Händler vor Ort mit Verkaufsflächen für Elektrowaren über 400 Quadratmetern müssen Altgeräte kostenfrei zurücknehmen, allerdings mit besonderen Regeln. Diese Geschäfte, vor allem Elektromärkte, viele Baumärkte und einige Möbelhäuser, auch manche Supermärkte, nehmen höchstens fünf kleine Geräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge ohne Kassenbeleg und ohne Kauf eines Neugerätes kostenfrei an. Altgeräte über 25 Zentimeter dürfen Kunden nur beim Kauf neuer Großgeräte mit gleicher Funktion kostenlos abgeben. Kleine Händler mit weniger als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte müssen nichts zurücknehmen.

Der Onlinehandel hat bei einer Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern ebenfalls eine Rücknahmepflicht. Dies kann der kostenlose Rückversand des Altgerätes, die kostenfreie Rücknahme beim Kauf eines Neugerätes oder der Verweis auf eine regionale Sammelstelle sein.

Mehr Informationen finden sich im gedruckten Abfallkalender, Online unter oder in der App »AbfallKreisRT« für Smartphones. (eg)

 

www.kreis-reutlingen.de