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Wie der Umtausch des alten Führerscheins im Kreis Reutlingen funktioniert

In diesem Januar beginnen die Fristen für den Umtausch aller »Lappen«, die vor 2013 ausgestellt wurden

Bis 2033 müssen in Deutschland Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind.  ARNOLD/DPA
Bis 2033 müssen in Deutschland Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. ARNOLD/DPA Foto: Deutsche Presse Agentur
Bis 2033 müssen in Deutschland Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. ARNOLD/DPA
Foto: Deutsche Presse Agentur

KREIS REUTLINGEN. Für den Umtausch auf den in der Europäischen Union einheitlichen und fälschungssichereren Führerschein gelten verschiedene Fristen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden. Betroffen sind nicht nur die grauen und rosafarbenen Führerscheine, sondern auch Kartenführerscheine, die noch keine 15-jährige Befristung haben. Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen nicht umgetauscht werden, da sie bereits der neuen Norm entsprechen.

- Wann müssen die Führerscheine umgetauscht werden?

Wurde der Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers. Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Führerscheinstelle bittet aufgrund der Auslastung darum, diese Anträge derzeit noch nicht zu stellen.

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 gilt die Frist bis zum 19. Januar 2022. Für die in den Jahren 1959 bis 1964 Geborenen gilt der Stichtag 19. Januar 2023, für die Jahrgänge 1965 bis 1970 der 19. Januar 2024. Und wer 1971 oder später geboren wurde, hat Zeit bis zum 19. Januar 2025.

Wurde der Führerschein nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wurde der Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt, muss der Umtausch bis zum 19. Januar 2026 erfolgen. Ausstellungsdatum 2002 bis 2004: Umtausch bis zum 19. Januar 2027. Ausstellungsdatum 2005 bis 2007: 19. Januar 2028. Ausstellungsdatum 2008: Umtausch bis zum 19. Januar 2029. Ausstellungsdatum 2009: Umtausch bis zum 19. Januar 2030. Ausstellungsdatum 2010: Umtausch bis zum 19. Januar 2031. Ausstellungsdatum 2011: Umtausch bis zum 19. Januar 2032. Ausstellungsdatum 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis zum 19. Januar 2033.

- Wie funktioniert der Umtausch der Führerscheine?

Wer seinen Führerschein umtauschen möchte, hat zwei Möglichkeiten zur Auswahl: den Direktversand von der Bundesdruckerei nach Hause oder die Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Reutlingen. Die Umtauschgebühr beträgt 25,30 Euro, beim Direktversand zusätzlich 5 Euro. Diese können bei Abholung des Führerscheins im Landratsamt bezahlt werden. Wer sich für den Direktversand entscheidet, bekommt den Gebührenbescheid per Post.

- In welchen Orten kann man den Antrag im Bürgerbüro abgeben?

In einigen Städten und Gemeinden im Landkreis kann man den Antrag und die Unterlagen zum Umtausch auch im Bürgerbüro abgeben. Dies ist bei den nachfolgenden Rathäusern möglich: Bad Urach, Dettingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Metzingen, Pfronstetten, Pliezhausen, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen, Walddorfhäslach, Wannweil und Zwiefalten.

Der Antrag muss im Rathaus des eigenen Wohnsitzes gestellt werden. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an das Landratsamt weiter.

- Welche Unterlagen sind für den Direktversand erforderlich?

Wer sich für den Direktversand entscheidet, muss den »Antrag auf Umtausch« ausfüllen und »Direktversand« ankreuzen. Außerdem sind erforderlich: ein aktuelles biometrisches Passbild, die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie der Original-Führerschein. Die Unterlagen müssen an das Landratsamt Reutlingen, Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen, geschickt werden.

- Was passiert mit dem alten Führerschein?

Sobald der Umtausch-Antrag bearbeitet ist, erhält der Antragssteller seinen Original-Führerschein entwertet mit einem Aufkleber über die Dauer der Befristung zurück. Das Dokument behält seine Gültigkeit bis der neue EU-Kartenführerschein von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben zugestellt wird.

- Welche Unterlagen sind für den Umtausch im Landratsamt Reutlingen erforderlich?

Wer sich für einen Umtausch im Landratsamt entscheidet, benötigt ebenfalls den »Antrag auf Umtausch« sowie ein aktuelles biometrisches Passbild, die Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie eine Kopie des aktuellen Führerscheins. Alle Unterlagen müssen zusammen an das Landratsamt (Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen) geschickt werden.

- Wie erhält man den neuen Führerschein?

Wer sich gegen den Direktversand entschieden hat, muss den neuen Führerschein persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde abholen und den alten Führerschein abgeben oder entwerten lassen. Alternativ kann auch eine bevollmächtigte Person den neuen EU-Kartenführerschein abholen. Wer seinen neuen Führerschein im heimischen Rathaus beantragt hat, kann seinen Führerschein im Rathaus auch abholen. Sobald der neue Führerschein zur Abholung bereitliegt, erhalten die Antragssteller eine Benachrichtigung mit der Bitte um eine Terminbuchung zur Abholung des neuen Führerscheins. Eine Terminvereinbarung, bevor die Benachrichtigung vorliegt, ist nicht möglich. Aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen durch den »Pflichtumtausch«, kann es bei Nichtauswahl des Direktversands zu Verzögerungen kommen, bis der neue EU-Kartenführerschein zur Abholung vorliegt.

- Wo gibt es den Antrag und weitere Informationen?

Den Antrag für den Umtausch sowie weitere Informationen stehen unter https://www.kreis-reutlingen.de/fahrerlaubnis sowie auf der Startseite der Homepage des Landratsamtes bereit. In den Rathäusern der Städte und Gemeinden liegt der Antrag ausgedruckt zum Ausfüllen aus.

- Was passiert, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig umgetauscht wird?

Die erste Umtauschfrist für Führerscheininhaber, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, endet am Mittwoch, 19. Januar 2022. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Aber: Da die Führerscheinstellen coronabedingt eingeschränkte Öffnungszeiten haben und es deshalb schwieriger ist, einen Termin zu bekommen, wird die Geldbuße bis 19. Juli dieses Jahres ausgesetzt. (a)