REUTLINGEN/TÜBINGEN. Doch wie sich jetzt im Prozess vor dem Tübinger Landgericht zeigte, scheint sich der von der Staatsanwaltschaft vermutete und formulierte Bandenvorwurf nicht zu bestätigen.
In einem rechtlichen Hinweis erklärte die vorsitzende Richterin Mechthild Weinland, dass den Angeklagten ein bandenartiges Vorgehen »voraussichtlich nicht nachgewiesen werden kann«. Dies bedeute allerdings nicht, dass die vier Männer und eine Frau straffrei ausgehen. Die Anklagepunkte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bestünden weiterhin. Trotzdem war den fünf Beschuldigten die Erleichterung anzusehen, denn jetzt wird das Strafmaß, das sie zu erwarten haben, deutlich geringer ausfallen.
Die Ermittlungsarbeit der Polizei gestaltete sich teilweise aber auch sehr aufwendig und schwierig. Viel lief über abgehörte Telefongespräche ab. Diese Gespräche waren allerdings fast immer auf Serbisch, weshalb sie übersetzt werden mussten. Eine Sprachsachverständige beschrieb am Montag den Aufwand dieser Übersetzungen. Für vier Minuten eines abgehörten Gespräches in einer fremden Sprache brauche eine Dolmetscherin etwa zwei Stunden, um es vollständig auf Deutsch niederzuschreiben. (GEA)