REUTLINGEN. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will die Frist für die rückwirkende Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verlängern. Das scheint auch dringend geboten, denn bisher haben nur ein Bruchteil der Berechtigten Anträge gestellt. Das gilt auch für den Kreis Reutlingen. Allerdings brauchen der Landkreis und auch die Stadt noch Zeit, um den personellen und organisatorischen Apparat für die Bearbeitung der Anträge zu schaffen. Allein mit kurzfristigen Personalumschichtungen wird dies vermutlich nicht zu lösen sein.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.