REUTLINGEN. Zwar seien sich die zehn Teilnehmer der im TSG-Jahnhaus anberaumten Gründungsversammlung einig gewesen, dass »das Hotelhochhaus nicht in den Bürgerpark passt«, berichtet Initiator Rolf Schmidt, es habe sich aber »kein Ansatzpunkt für eine gemeinsame Vorgehensweise ergeben«. Man bleibe dennoch im Gespräch, »weil wir der Meinung sind, dass wir etwas tun wollen und müssen«.
Ursprüngliches Ziel der Bürgerinitiative wäre ein Bürgerentscheid gewesen, bei dem die Reutlinger über den Neubau abstimmen könnten. Außerdem wolle man die Gemeinderatsmitglieder davon überzeugen, nicht für die Änderung der derzeit maximalen Höhe des geltenden Bebauungsplanes von 21 Metern zu stimmen, hatte Rolf Schmidt im Vorfeld angekündigt.
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass eine geltende Drei-Monats-Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen einen Gemeinderatsbeschluss richten, abgelaufen ist. Bei Bebauungsplan-Verfahren - darum geht es hier - zähle das Datum des Aufstellungsbeschlusses, der am 17. Mai gefasst wurde, korrekter: das Datum der Veröffentlichung des Bschlusses (unter anderem im GEA am Folgetag).
Auch habe sich ein Teilnehmer der Versammlung beim Verein »Mehr Demokratie« erkundigt und dort die Auskunft erhalten, berichtet Rolf Schmidt, dass sich die Initiative aufgrund des geltenden Landesrechts keinen Gefallen tun würde, auf einen Bürgerentscheid zu bauen. (rh)