REUTLINGEN. Amtsrichter Sierk Hamann hätte mit seinem Urteil die bürgerliche Existenz des knapp 30-jährigen Angeklagten zerstören können: Mehrere Bewährungsstrafen hat der Reutlinger schon angesammelt mit seinem krankhaften Trieb, sich in der Öffentlichkeit zu entblößen. Vor einer guten Woche stand er nackt im Gebüsch bei der Diskothek Färberei, mit der Unterhose überm Kopf als Maskierung, befriedigte sich selbst und erschreckte derart eine Passantin. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens hatte er sich acht Tage später dafür vor Gericht zu verantworten.
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