REUTLINGEN. Der Reutlinger Weihnachtsmarkt öffnet am Mittwoch, 26. November, seine Pforten. Damit Besucherinnen und Besucher das stimmungsvolle Markttreiben in der Innenstadt sicher und unbeschwert genießen können, werden Zufahrtssperren eingerichtet. Sie bleiben bis Montag, 22. Dezember, sowie zusätzlich am Heiligen Morgen, Mittwoch, 24. Dezember, bestehen.
Zufahrt und Verkehr in der Innenstadt
Die Zu- und Ausfahrt auf die Wilhelmstraße ist vom 26. November bis 22. Dezember jeweils zwischen 6:30 und 11 Uhr über Albtorplatz, Kanzleistraße, Rathausstraße und Untere Wilhelmstraße für Anliegerinnen, Anlieger und den Lieferverkehr möglich.
Mobile Zufahrtssperren stehen in der Weingärtnerstraße, Lindenstraße, Nürtingerhofstraße und Oberamteistraße – jeweils an den Einmündungen zur Wilhelmstraße. Diese Barrieren bleiben während des gesamten Weihnachtsmarkts geschlossen. Damit ist die Durchfahrt in Richtung Wilhelmstraße über die genannten Nebenstraßen nicht möglich. Auch über die Katharinenstraße, Krämerstraße und Stadtbotenstraße können Fahrzeuge den Marktplatz oder die Wilhelmstraße nicht erreichen.
Sperrungen rund um den Weibermarkt
Permanente Sperren bestehen in der Metzgerstraße (Hausnummern 56 bis 62), in der Aulberstraße und in der Unteren Weibermarktstraße.
Im Sinne der Anwohnerinnen und Anwohner entfällt während des Weihnachtsmarktes die Einbahnstraßenregelung in der Schmiedstraße, sodass die Zu- und Ausfahrt dort möglich bleibt.
Weitere Sperrstellen und Sonderregelungen
Die Kanzleistraße wird am 24. Dezember anlässlich des Heiligen Morgens auf Höhe der Hausnummer 37 von 9 Uhr bis 15 Uhr gesperrt. An allen anderen Tagen bleibt die Barriere an dieser Stelle für den Anliegerverkehr geöffnet. Auch die Museumstraße und die Rebentalstraße sind vom 26. November bis 22. Dezember frei zugänglich und werden lediglich für den Heiligen Morgen gesperrt.
Die bestehende Schrankenanlage in der Nürtingerhofstraße bleibt für die Dauer des Weihnachtsmarktes geöffnet.
Auch der Bereich um die Stadthalle im Bürgerpark wird durch mobile Zufahrtssperren gesichert. Die Tiefgarage Stadthalle und der Parkplatz Konrad-Adenauer-Straße/Eberhardstraße bleiben jedoch wie gewohnt nutzbar.
Wochenmarkt und Fußgängerinnen und Fußgänger
Der Wochenmarkt findet wie gewohnt dienstags und samstags statt. Für den Lieferverkehr des Wochenmarkts wurden mit den Beschickerinnen und Beschickern gesonderte Regelungen getroffen.
Für den Fußverkehr gibt es keine Einschränkungen. Am 24. Dezember werden alle genannten Zufahrten in der Innenstadt zum Schutz des Heiligen Morgens ab 9 Uhr gesperrt. (pm)

