REUTLINGEN. Verkehr in der Kaiserstraße? Da stöhnen die Anwohner nur. An einigen Stellen sehen sie sogar rot. Dann nämlich, wenn es sich um Verkehrsaufkommen der horizontalen Sorte handelt. Wie störend auch das empfunden werden kann, machte jetzt eine Verhandlung der neunten Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts im Reutlinger Rathaus deutlich. Die Richter taten das, was sich manche für den Verkehr im Allgemeinen und den im Besonderen wünschen: Sie schoben ihm endgültig einen Riegel vor. Und gaben damit der Stadt Recht, die im März 2003 dem Eigentümer einer Wohnung in der oberen Kaiserstraße die Nutzung derselben als bordellartigen Betrieb untersagt hatte.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.