Aktuell Reutlingen

Vergewaltigung nicht zu beweisen

REUTLINGEN. Nach drei Verhandlungstagen und der Vernehmung von mehr als zehn Zeugen kam das Reutlinger Schöffengericht unter Vorsitz von Eberhard Hausch im Strafverfahren gegen einen 43-Jährigen zu einem Urteil. Wegen Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener wurde der in der Türkei geborene A., der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.

GEAplus
Sie möchten einen kostenpflichtigen Artikel lesen. Wählen Sie Ihr GEAplus-Angebot
und lesen Sie jetzt weiter.
Was ist GEAplus?

Das sind Ihre Vorteile:

  • 3 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 3 Monate, danach zum Sonderpreis von 7,90 € monatlich
  • Nach 3 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 1 Monat zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 1 Monat, danach nur 9,90 € monatlich
  • Danach monatlich kündbar

 

Auswählen

Das sind Ihre Vorteile:

  • 6 Monate zum Sonderpreis lesen
  • Uneingeschränkter Zugriff auf alle exklusiven Inhalte
  • Mindestlaufzeit 6 Monate, danach nur 9,90 € monatlich
  • Nach 6 Monaten monatlich kündbar

 

Auswählen