Aktuell Reutlingen

Vergewaltigung nicht zu beweisen

REUTLINGEN. Nach drei Verhandlungstagen und der Vernehmung von mehr als zehn Zeugen kam das Reutlinger Schöffengericht unter Vorsitz von Eberhard Hausch im Strafverfahren gegen einen 43-Jährigen zu einem Urteil. Wegen Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener wurde der in der Türkei geborene A., der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

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