REUTLINGEN. Einsichtig zeigte sich der Gaststättenbetreiber erst vor Gericht - aber da war‘s schon zu spät: Weil er 18 Mal nicht nur gegen das Lebensmittelgesetz verstoßen hat, sondern auch noch die Kontrolleure vor die Türe setzte, muss der Mann 3 000 Euro zahlen. Das hätte er billiger haben können, wenn er den ursprünglichen Bußgeldbescheid akzeptiert hätte. Denn der betrug nur 1 800 Euro. Allerdings hätte es aber auch schlimmer kommen können für den 68-Jährigen: Das Ganze wuchs sich zu einem Strafverfahren aus, das Richter Eberhard Hausch letztlich aber einstellte.
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum.