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Aktuell Klage

Umwelthilfe fordert Dieselfahrverbote für Reutlingen

Restriktive Maßnahme soll in Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Stau-trächtige Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan: die Ampelschaltung auf der Konrad-Adenauer-Straße.   FOTO: NIETHAMMER
Stau-trächtige Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan: die Ampelschaltung auf der Konrad-Adenauer-Straße. FOTO: NIETHAMMER
Stau-trächtige Maßnahme aus dem Luftreinhalteplan: die Ampelschaltung auf der Konrad-Adenauer-Straße. FOTO: NIETHAMMER

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bundesweit weitere elf Klagen zur Durchsetzung von besserer Luft eingereicht. Betroffen ist erneut Reutlingen. Die DUH verklagt das Land – vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen – wegen Überschreitung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte. Mit der neuerlichen Klage legt die DUH nach: Sie fordert nun, dass Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge in den Reutlinger Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen zur hiesigen Luftverbesserung, dazu gehört insbesondere die stau-produzierende Ampelschaltung auf der Konrad-Adenauer-Straße, bewertet die Umwelthilfe als unzureichend. (GEA)

Den kompletten Artikel lesen Sie am Samstag, 31. März bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.