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Aktuell Bauprojekt

Stadthallenhotel: WiR fordert Bürgerentscheid

Das Hotel im Bürgerpark erhitzt schon jetzt die Gemüter. Gemeinderatsfraktion stellt Antrag

Noch ein Turm im Reutlinger Stadtbild: So soll das künftige Stadthallen-Hotel aussehen, wenn man sich ihm (als Vogel oder Drohne
Noch ein Turm im Reutlinger Stadtbild: So soll das künftige Stadthallen-Hotel aussehen, wenn man sich ihm (als Vogel oder Drohne) aus der Blickrichtung Tübinger Tor nähert. GRAFIK: DUDLER Foto: Privat
Noch ein Turm im Reutlinger Stadtbild: So soll das künftige Stadthallen-Hotel aussehen, wenn man sich ihm (als Vogel oder Drohne) aus der Blickrichtung Tübinger Tor nähert. GRAFIK: DUDLER
Foto: Privat

REUTLINGEN. Die Baupläne zum Hotel im Bürgerpark polarisieren offenbar stark. Die WiR-Fraktion äußert nun mit deutlichen Worten ihren Unmut und wendet sich mit einem schriftlichen Antrag – »aus hochaktuellem Anlass« – an die Stadtverwaltung.

Die Verwaltung wird darin aufgefordert, einen Bürgerentscheid zum geplanten Bau »Hotel mit Boardinghouse« zu organisieren und die »dazu erforderlichen Vorbereitungen zeitnah in die Wege zu leiten«. Um eine hohe Wahlbeteiligung zu forcieren, könnte der Termin hierfür nach Meinung der WiR-Fraktion die Oberbürgermeister-Wahl im Februar oder aber die Europa- beziehungsweise Kommunalwahl am 26. Mai sein.

Eine Begründung für ihre Forderung liefert WiR auch: Die Meinungsresonanz der Reutlinger Bürger zum geplanten Bau des »Hotel mit Boardinghouse« auf dem Bruderhaus-Gelände unterscheide sich insbesondere in seiner städtebaulichen Ausformung sehr deutlich von der in seiner Sitzung am 17. Mai mehrheitlich getroffenen Entscheidung des Gemeinderates auf Basis der aktuellen Planungen des Architekten Max Dudler (Stand 18. April).

Weiter heißt es: »Bei Themen, die alle Mitglieder einer Gemeinde angehen und die im Entscheidungsbereich der Gemeinde liegen, ist nicht nur der Gemeinderat gefragt. Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgerinnen und Bürgern über ein Bürgerbegehren verlangt werden oder der Gemeinderat beschließt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder, dass es zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird.« (eg)