Aktuell Reutlingen

Stadt zahlt Renovierung

REUTLINGEN. Sozialhilfeempfänger, die aus Kostengründen von ihrer Stadt oder Gemeinde zum Umzug gezwungen werden, müssen anfallende Renovierungskosten nicht in jedem Fall selbst tragen. Das hat am Donnerstag das Reutlinger Sozialgericht entschieden. Es war dessen erste mündliche Verhandlung, in der es um die seit Jahresbeginn geltenden Hartz-IV-Regelungen ging.

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