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Stadt und Landkreis Reutlingen wollen weniger Müllberge aus Einwegverpackungen

Die Berge an Einwegverpackungen für Essen und Trinken wachsen. Die Stadt Tübingen will mit einer eigenen Steuer auf solche Verpa
Die Berge an Einwegverpackungen für Essen und Trinken wachsen. Foto: dpa
Die Berge an Einwegverpackungen für Essen und Trinken wachsen.
Foto: dpa

REUTLINGEN. Nach Tübingen soll jetzt auch in Reutlingen an Einwegverpackungen gespart werden: Die Technischen Betriebsdienste der Stadt Reutlingen, das Kreisamt für nachhaltige Entwicklung des Landkreises Reutlingen und die Klimaschutzagentur Reutlingen bieten (Gastronomie-) Betrieben, die zukünftig »clever verpacken« wollen, ein Förderprogramm zur Einführung von Mehrweg-Pfandboxen für Essen-To-Go an. Das teilt der Landkreis Reutlingen in einer Pressemitteilung mit.

Ziel der Förderung in Höhe von 300 Euro pro Betrieb ist es, Mehrweg-Pfandboxen zum Standard zu machen und die Müllberge aus Einwegverpackungen, Pizzaschachteln, Burgerboxen etc. zu reduzieren. Das sei auch das Motto der diesjährigen Woche der Abfallvermeidung, die vom 18. bis 26. November, stattfindet: »Clever verpacken - Lösungen gegen die Verpackungsflut«, heißt es in der Mitteilung.

16 Betriebe sind bereits gefördert worden

Inzwischen sind bereits 16 Betriebe in Stadt und Landkreis Reutlingen gefördert worden. Mit den noch verbleibenden Fördergeldern können noch weitere Betriebe unterstützt werden. Im Zuge des Inkrafttretens der Mehrwegangebotspflicht wurden die Förderrichtlinien überarbeitet: Die Förderung wird sich ab sofort nur noch an »kleine Betriebe« richten, die nach Paragraf 34 Verpackungsgesetz von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind.

Die Deutsche Umwelthilfe schätzt, dass etwa die Hälfte der Betriebe in Deutschland von der Mehrwegangebotspflicht ausgenommen ist. Ein flächendeckendes Mehrwegangebot kann aber nur dann erreicht werden, wenn sich auch kleine Betriebe an Mehrwegsystemen beteiligen - daher soll es für diese Betriebe die Möglichkeit der Förderung geben. Die Förderung kann wie bisher als Zuschuss zur Gebühr für die Teilnahme an einem Mehrweg-Pool-System verwendet werden oder neuerdings als Zuschuss zu einer energieeffizienten Spülmaschine. Jeder Betrieb kann nach wie vor insgesamt max. 300 Euro Förderung erhalten. (GEA)