REUTLINGEN. Es war, thematisch passend, die sechste Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts, die jetzt im Reutlinger Bordellstreit eine Entscheidung getroffen hat - zugunsten des Betreibers der künftigen »Eros-Arena« in der Albstraße: Herbert von Heesen kann seinen Erotikmarkt mit Sex-Videokabinen weiter betreiben. Das hatte die Stadt per Nutzungsuntersagung verhindern wollen. Gegen die wehrte sich von Heesen mit einem Widerspruch und einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht. Jetzt hat das Gericht festgestellt, dass die Stadt ihre Nutzungsuntersagung zumindest nicht sofort durchsetzen darf. Sie muss abwarten, wie das Widerspruchsverfahren ausgeht.
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