Aktuell Reutlingen

Schluss-Strich zur Hälfte gezogen

REUTLINGEN/STUTTGART. Einigung heißt nicht unbedingt Schmusekurs: Nachdem sich die Prozessbeteiligten im Fall Betz auf ein Strafmaß geeinigt haben, um das Verfahren abzukürzen, bekräftigte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schmid gestern die Vorwürfe gegen den Reutlinger Spediteur. In seinem Plädoyer bezeichnete er das »System Betz« als Angriff auf einen Staat, in dem die Firma groß geworden sei.

Oberstaatsanwalt Wolfgang Schmid - auf unserem Archivbild im Gespräch mit der Presse - hat in seinem Plädoyer die Vorwürfe gegen
Oberstaatsanwalt Wolfgang Schmid vor der Presse. GEA-ARCHIVFOTO: NIETHAMMER
Oberstaatsanwalt Wolfgang Schmid vor der Presse. GEA-ARCHIVFOTO: NIETHAMMER

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