REUTLINGEN. Ein 70-jähriger Reutlinger soll in seiner »Prostitutionsstätte« deutlich mehr Sexarbeiterinnen einquartiert haben, als behördlich genehmigt. Außerdem besteht der Verdacht, dass er die Damen teils nicht ordnungsgemäß angemeldet und auf Vorlage aktueller Gesundheitsbescheinigungen verzichtet hat: drei Ordnungswidrigkeiten, für die sich der Mann jüngst vor dem Reutlinger Amtsgericht rechtfertigen musste. Hatte er sich zuvor doch geweigert, eine Geldbuße in Höhe von rund 5.000 Euro zu akzeptieren.
In Saal 3 des Justizgebäudes sitzt er neben seinem Anwalt Frank Theumer und faselt: über Larissa und Chin-Chin, Mara, Polina und Kim, Barby, Lila und Diamant. Die Namen sind, weil Pseudonyme, letztlich unerheblich. Zuweilen werden die Dienstleisterinnen auch als »Thai- oder Polen-Mädchen« bezeichnet, manchmal als »Besucherinnen« deklariert. Präzise weiß der Rentner offenbar selbst nicht einzuordnen, wann welche Frau unter welchem Namen und in welcher Funktion bei ihm logiert(e); ob als Gast, als Arbeiterin oder als zufällig Gestrandete. Alles ziemlich unübersichtlich und für die Zuhörer im Gerichtssaal verwirrend.
Maximal zwei Huren genehmigt
Letztere werden im Laufe der Verhandlung erfahren, dass Chin-Chin eine »Transe« ist, die mit abgelaufenen Papieren unterwegs war und obendrein »ein ekelhafter Mensch« sein soll, der Crystal-Meth konsumiert und deshalb aus dem Reutlinger Etablissement rausgeflogen sei. Zusammen mit - nennen wir sie Lola, Lulu und Lolita -, die ebenfalls Drogen konsumierten. Was nun wirklich nicht gehe. Also, hier in Reutlingen, in der Immobilie eines Mannes, der von Amts wegen zwei Arbeitszimmer an maximal zwei Huren vermieten darf, aber in aller Regel mehr als nur zwei »Mädchen« beherbergt.
Davon künden die viel zu vielen Namensschilder an den Klingelknöpfen der Haustür. Davon künden überdies Werbeanzeigen auf einschlägigen Internet-Plattformen. Vor allem aber sind es die Frauen selbst, die im April 2024 bei einer unangekündigten Kontrolle von Polizei, Ordnungs- und Landratsamt stutzig machten: Waren es doch neun an der Zahl. Fünf weitere sollen sich - so die Beobachtung eines Nachbarn - bei Eintreffen der Kontrolleure durch ein Hintertürchen verdrückt haben.
Was es denn mit diesem personellen Überangebot auf sich hat, will Richterin Celine Eich wissen - und erntet Geschwurbel. Sie und die Zuhörer lauschen einem Mann, der immer wieder in fernere Vergangenheiten abschweift und gleichzeitig die widrigen Geschäftsentwicklungen im Jetzt und Hier beklagt.
Auf nichts und niemanden, sagt er sinngemäß, sei heute noch Verlass. Frauen buchen Zimmer und erscheinen trotzdem nicht - unter anderem, weil Züge ausfallen, aber auch, weil die Arbeitsmoral nach Worten des ehemaligen Zahntechnikers zu wünschen übrig lässt.
Und wenn sich Prostituierte denn tatsächlich bei ihm einmieten, dann müsse heutzutage offensiv die Werbetrommel gerührt werden. Deshalb stimme die Arbeitszimmerzahl nicht mit der Zahl der Internet-Annoncen überein. Konkret: Lulu firmiert auf dem digitalen Marktplatz gleichzeitig unter den Namen Lola, Lilly und Lolita. Also Fake-Werbung? Durchaus. Doch das sei schließlich Usus im horizontalen Gewerbe.
Keineswegs Usus, sondern ein klarer Regelverstoß: wenn Sex-Arbeiterinnen ihre Dienstleistungen ohne behördliche Anmeldung an den Mann bringen. Im Haus des 70-Jährigen sollen sie’s wiederholt getan haben. Was der Rentner indes dementiert. Sehr wohl, behauptet er, habe er »die Mädchen gemeldet«: Wie vereinbart per Whatsapp-Nachricht »an die Sittenpolizei«. Der müssten deshalb die von ihm abfotografierten und überstellten Papiere vorliegen.
Komplizierter Papierkram
Ansonsten hat der Mann wenig dokumentiert. Saubere Buchführung? Fehlanzeige. »Da kann ich keinen Sinn drin erkennen«, begründet er seine Schlampereien. »Das Zeug will doch eh’ niemand sehen.« Beim unangekündigten Kontrollbesuch soll er gegenüber Polizei, Ordnungs- und Landratsamt außerdem eingestanden haben, dass ihm »der Papierkram zu kompliziert« sei.
Das bestätigen Vertreter der drei genannten Behörden im Zeugenstand. Weiter geben sie zu Protokoll, dass ihnen am Kontroll-Tag »überwiegend leicht bekleidete Damen« begegnet seien - einige in »Arbeitskleidung«, andere »im Bademantel«, wieder andere in Jeans und Shirt. Im Internet habe man 16 amouröse Anzeigen fürs Etablissement ausfindig gemacht, im Haus selbst und seinem Scheunenanbau weit mehr als nur zwei mit Betten ausgestattete Räume entdeckt.
Im Gerichtssaal
Richterin: Celine Eich, Verteidiger: Frank Theumer
Ob und wer von den Damen zum Zeitpunkt der Razzia ordnungsgemäß angemeldet war? Antwort: Schulterzucken. Das lasse sich rückwirkend nicht mehr klären. Denn die via Messanger-Dienst übermittelten Bescheinigungen sind futsch. »Meines Wissens wurden sie gelöscht«, so ein Polizeioberkommissar.
Am Ende der Beweisaufnahme kommt Richterin Celine Eich zu dem Ergebnis, dass sich nicht alle Vorwürfe gegen den Bußgeldverweigerer aufrecht erhalten lassen. Mangels Beweisen lässt sie den Aspekt »unterlassene Anmeldungen« fallen.
Dass der Mann indes mehr Sex-Arbeiterinnen als erlaubt bei sich einquartiert hat, darunter auch solche mit abgelaufenen oder fehlenden Gesundheitsnachweisen - diese Punkte sieht Eich als erwiesen an und verhängt ein Bußgeld von 2.500 Euro. Für die Gerichtskosten muss der 70-Jährige ebenfalls aufkommen. (GEA)

