Logo
Aktuell Luftreinhaltung

Schadstoff-Werte in der Lederstraße gehen zurück

Eine gute Prognose für das laufende Jahr bescheinigt das Ingenieurbüro Lohmeyer der Stadt, was die Stickstoffdioxid-Immissionen in der Lederstraße angeht. Das beschlossene Maßnahmepaket greife.

Die Messstation Lederstraße.
Die Messstation Lederstraße. Foto: Frank Pieth
Die Messstation Lederstraße.
Foto: Frank Pieth

REUTLINGEN. Der Jahresmittelwert entlang des in Reutlingen höchstbelasteten Straßenabschnitts konnte laut Statistik am Standort der Luftmessstation Lederstraße-Ost in den vergangenen zehn Jahren

von 91 µg/m³ im Jahr 2009 über 88 µg/m³ im Jahr 2010 auf 60 µg/m³ im Jahr 2017, 53 µg/m³ im Jahr 2018 und 46 µg/m³ im Jahr 2019 gesenkt werden. Die Stickstoffdioxid-Immissionen lagen damit im Jahr 2019 noch über dem Jahresgrenzwert in Höhe von 40 µg/m³.

In die positive Prognose für das laufende Jahr fließen die zu erwartende Wirkung folgender Maßnahmen ein: die photokatalytisch wirksamen Fassadenanstriche, die technische Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbots, die temporäre verkehrsmengenabhängige Fahrspurreduzierung, die Versetzung des Lärmschutzbauwerks, die Bus-Flottenerneuerung, die Reduzierung des Busverkehrs in der Lederstraße um 91 Busse pro Schultag und die ausschließliche Nutzung von Euro-6-Linienbusse.

»Die lokalen und kleinräumigen Maßnahmen sind geeignet, in der Umgebung der Messanlage eine Minderung der Stickstoffdioxidkonzentration zu erzielen«, sagte Torsten Nagel vom Büro Lohmeyer. Die Einhaltung des Grenzwertes könne eingehalten werden.

Das ist wichtig im Hinblick auf den 27. Februar: Dann nämlich entscheidet das Bundesverwaltungsgericht Leipzig über die Revision des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen in Sachen Luftreinhalteplan. Beide hatten das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 18. März 2019 angefochten, der einer Klage der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben und das Land verpflichtet hatte, Diesel-Fahrverbote in den Luftreinhalteplan für Reutlingen aufzunehmen. Nur dadurch lasse sich das Maß der Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Grenzwerte zusammen mit den anderen Maßnahmen erheblich verringern, so der 10. Senat in seiner damaligen Urteilsbegründung.

Die AfD-Fraktion im Gemeinderat zweifelte in der Sitzung des Bauausschusses erneut den korrekten Standort der Messstation an und will Schadensersatz vom Land fordern. Der Standort war bereits mehrfach Thema im Rat.