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Aktuell Prozess

Schöffe des Tübinger Landgerichts muss in Quarantäne

Vor dem Tübinger Landgericht muss sich ein Mann aus dem Kreis Reutlingen verantworten. Gegen ihn wurde im Dezember 2019 Anklage
Das Tübinger Landgericht. FOTO: PIETH
Das Tübinger Landgericht. FOTO: PIETH

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Corona-Pandemie wirbelt nun auch den Prozess um eine Messerstecherei in einer Reutlinger Asylbewerberunterkunft durcheinander. Am Montag teilte der Vorsitzende Richter der 3. Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts, Armin Ernst, mit, dass einer der Schöffen in Quarantäne muss. Damit fiel der Termin gestern aus. Auch am Mittwoch, 18. November, kann nicht weiterverhandelt werden.

In dem Prozess ist ein 20-jähriger Somalier wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er war am 29. März 2020 zur Mittagszeit in einer Flüchtlingsunterkunft in der Ringelbachstraße mit einem Küchenmesser auf einen Kontrahenten losgegangen und hatte ihn am Hinterkopf verletzt. Die beiden hatten sich zuvor wegen eines Fahrrads gestritten. »Ich wollte ihn nicht töten«, meinte der Angeklagte am ersten Verhandlungstag. Der Prozess wird jetzt voraussichtlich am Donnerstag, 26. November fortgesetzt. (GEA)