REUTLINGEN. Auch wenn's noch so oft und gerne kolportiert wird: Einsatzfahrzeuge, die mit Blaulicht und Martinshorn heranbrausen, legitimieren nicht zu groben Regelverstößen. Zwar sollte man Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst nach Möglichkeit freie Fahrt gewähren - aber: Rote Ampeln dürfen dennoch nicht einfach ignoriert werden. Nur wenn es absolut keine anderen Ausweichmöglichkeiten gibt und wenn es die Verkehrslage auch tatsächlich zulässt, dürfen sich Autofahrer übers Rotlicht hinwegsetzen.
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