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Aktuell Prozess

Reutlinger stach seiner Frau im Streit in den Rücken

Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Tat. Der Ehemann behauptet vor Gericht, sich an nichts mehr erinnern zu können. Für den psychiatrischen Sachverständigen ist der 50-Jährige voll schuldfähig.

Foto: Deutsche Presse Agentur
Foto: Deutsche Presse Agentur

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Eine lang anhaltende Ehekrise führte zur Katastrophe. Ein 50-jähriger Reutlinger stach am 8. Januar 2018 nach einem Streit um die gemeinsamen Kinder seiner Ehefrau in den Rücken und verletzte sie auch an den Händen schwer. Er behauptete jetzt vor Gericht, er könne sich an nichts mehr erinnern. Seine Ehefrau dagegen, die am Montag vor der Schwurgerichtskammer aussagte, kann sich noch an alles erinnern. Sie leidet bis heute schwer unter den Folgen der Tat.

Das Paar lebte schon seit April 2016 voneinander getrennt. Am 8. Januar verfolgte der 50-Jährige seine Frau, tauchte an ihrer Arbeitsstelle, vor dem Kindergarten, aber auch am Reutlinger Hauptbahnhof vor ihr auf. Später drang er in ihre Wohnung ein und griff die 38-Jährige mit einem Fleischmesser an. Sie wehrte ihn ab, indem sie die Schneide mit beiden Händen festhielt. »Wenn ich das jetzt nicht mache, bin ich tot«, habe sie damals gedacht, erklärte sie dem Gericht.

Die Frau hatte zuvor schon die Polizei gerufen. Ihre Tochter ließ die Beamten herein, die den Mann schließlich in der Küche überwältigen konnten. »Gott sei Dank, ist die Polizei gekommen«, sagte die Frau am Montag.

Der Stich in den Rücken war nicht tief und damit auch nicht lebensgefährlich. Ihre Hände kann sie aber wegen der erlittenen Schnittverletzungen bis heute nicht richtig bewegen. Die Feinmotorik bei ihr ist stark eingeschränkt.

Für den psychiatrischen Sachverständigen ist der 50-Jährige voll schuldfähig. Die Erinnerungslücken des Angeklagten seien nicht erklärbar. Entweder wisse der Angeklagte ganz genau, was geschehen sei, aber er will nicht darüber reden. Oder er verdränge die Tat, weil sie nicht in sein Selbstbild passe, so der Sachverständige Peter Winckler gestern vor Gericht. (GEA)