REUTLINGEN. »Dieses Fass hätte ich nicht aufgemacht«, sagt Manfred Wolf, Amtsleiter des Ordnungsamtes Pfullingen. Er meint damit die Tatsache, dass sein Amstkollege aus Reutlingen, Albert Keppler, dem Tierschutzverein Reutlingen die Veranstaltung am Sonntag untersagt hat. Bisher habe es doch auch niemanden gestört, wann die Tierschützer ihre Weihnachtsevents veranstalten, meint Wolf.
Beim Tierschutzzentrum Pfullingen, dem "Bund gegen Missbrauch von Tieren" (BMT) findet wie immer am ersten Sonntag im Monat, also auch am 2. Dezember wieder, der "Offene Tag" statt. "Dieses Mal ist einfach alles weihnachtlich dekoriert. Unsere kleinen Tierschützer machen Waffeln und versorgen die Gäste mit allerlei Gutem. Auch einen Flohmarkt gibt es. Im Gegensatz zum Reutlinger Tierschutzvereins seien aber keine externen Anbieter dazu gebucht.
Alle Einnahmen gingen an den Verein. Mit dem Ordnungsamt musste man für dieses Event nichts klären, sagt Sybille Sachse vom BMT Pfullingen. Für größere Veranstaltungen, wie das Tierheimfest im Sommer, dann schon.
Die Gemeinde Pliezhausen darf sich auf einen »Weihnachtsmarkt mit Tag der offenen Tür« am kommenden Sonntag freuen. »Den gibt es schließlich auch schon seit 29 Jahren«, sagt die Gewerbevereins-Vorsitzende von Pliezhausen, Tina Bayer. Und wie ist das mit der Genehmigung? Also, da wisse sie nur, dass ein »Tag der offenen Tür« immer schneller genehmigt werde als ein »Verkaufsoffener Sonntag«.
Martin Greiner vom Pliezhäuser Ordnungsamt bestätigt diese Aussage. Auch sei ein Tag der offenen Tür ausschließlich zu Präsentationszwecken gedacht und nicht zum Verkauf von Waren. Das gelte natürlich nicht für den Weihnachtsmarkt, der gleichzeitig am Sonntag auf dem Marktplatz von Pliezhausen steigt. Für die geöffneten Geschäfte aber schon. »Für den Weihnachtsmarkt stellen wir vom Ordnungsamt die Gestattung aus«, sagt er. Das war's.
Ein Weihnachtsmarkt sei ein festgesetzter Markt, sagt Manfred Wolf. Auch der Pfullinger Weihnachtsmarkt werde über das Landratsamt beantragt und genehmigt. Das läuft unter Gewerbefragen ab. (GEA)