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Aktuell Lärmaktionsplan

Reutlinger Stadträte stimmen ab: Temporeduzierungen kommen so oder so

Heute muss der Gemeinderat entscheiden. Ministerium zu Tempo 40: Flächendeckend nicht erlaubt.

Tempo 40. Foto: dpa
Tempo 40. Foto: dpa
Tempo 40. Foto: dpa

REUTLINGEN. Das letzte Mal wurde das Thema kurz vor knapp wegen »Beratungsbedarfs« von der Tagesordnung genommen. Die Frist läuft, deshalb muss der Gemeinderat heute Abend über die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans entscheiden. Der Entwurf ist strittig: Im Bauausschuss war er in nicht öffentlicher Sitzung abgelehnt worden, in den Bezirksgemeinden stimmten fünf für, fünf gegen den Plan. Knackpunkt in den Vororten sind die von der Verwaltung vorgeschlagenen Geschwindigkeitsreduzierungen von Tempo 50 auf Tempo 30.

Wie mehrfach berichtet, ist die Stadt bei einem Lärmpegel von 70 Dezibel tags und 60 Dezibel nachts verpflichtet, aktiv zu werden und Geschwindigkeiten zu reduzieren. Die Verwaltung will darüber hinaus ihren Ermessensspielraum nutzen und auch auf Straßenabschnitten, auf denen die Werte über 65 beziehungsweise 55 Dezibel liegen, aus Lärmschutzgründen Tempo 30 einzuführen.

Die konservative Mehrheit im Ausschuss favorisiert dagegen zu den Tempo-30-Abschnitten, die aus Lärmschutzgründen angeordnet werden müssen, eine flächendeckende Einführung von Tempo 40 fürs Hauptstraßennetz. Rechtlich ist das aber nicht umsetzbar. »Eine Ermächtigung für flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzungen abweichend von Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht«, erklärt ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf GEA-Anfrage, »auch im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist diese Rechtsgrundlage zu beachten, da Maßnahmen in einem Lärmaktionsplan auf Basis des einschlägigen Fachrechts umzusetzen sind.«

Um in den Verkehr »zum Beispiel durch Geschwindigkeitsbeschränkungen« eingreifen zu dürfen, brauche es eine »Eingriffsermächtigung«, so der Ministeriumssprecher. »Danach sind verkehrliche Maßnahmen aus Gründen des Schutzes vor Lärm möglich, sofern eine sogenannte Gefahrenlage besteht.«

Eine flächendeckende Einführung von Tempo 40 wäre unter drei Voraussetzungen möglich, präzisiert Gerhard Lude, Leiter der städtischen Verkehrsabteilung, den Begriff »Gefahrenlage«: Lärmwerte, die über dem gesetzlichen Limit liegen, ein »Luftproblem« wie an der Lederstraße mit messbar überschrittenen Grenzwerten, oder Sicherheitsprobleme, wie es sie etwa vor einem Kindergarten gibt – aber alle drei Komponenten nicht punktuell, sondern flächendeckend auf die ganze Stadt bezogen. Die »Auslöser-Gründe« Lärm, Luft oder Sicherheit seien in Reutlingen und auch anderswo nicht gegeben.

Alles beim Alten?

Die Bezirksgemeinderäte von Altenburg, Betzingen, Degerschlacht, Gönningen und Mittelstadt haben der neuen Fassung des Lärmaktionsplans und damit der zusätzlichen Tempodrosselung auf 30 Stundenkilometer zugestimmt. Keine Mehrheit fand sich dagegen in Bronnweiler, Oferdingen, Rommelsbach, Sickenhausen und Sondelfingen. Bronnweiler und Oferdingen sprachen sich dezidiert dafür aus, es bei Tempo 50 zu belassen, Rommelsbach hätte lieber Tempo 40 gehabt, in Sickenhausen und Sondelfingen waren andere Gründe ausschlaggebend.

Lehnt der Gemeinderat heute Abend den Lärmaktionsplan ab, muss die Stadt ihren Pflichtpart dennoch umsetzen, also überall dort Tempo 30 einführen, wo der Lärmpegel über 70 beziehungsweise 60 Dezibel liegt und damit die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet. Ihren Ermessensspielraum bei Werten über 65 beziehungsweise 55 Dezibel, die als gesundheitskritisch gelten, könnte sie freilich nicht nutzen. Bei den Straßenabschnitten, auf denen die Verwaltung eine Verlangsamung auf Tempo 30 vorschlägt, bliebe also alles beim Alten. (keg)