Logo
Aktuell Prozess

Reutlinger Rechtsanwältin vor dem Kadi

Weil eine Reutlinger Rechtsanwältin geschlampt und ihre Kontoauszüge nicht überprüft hat, musste sie sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Sie soll unberechtigt Sozialleistungen abgegriffen haben.

Pikant: Eine Rechtsanwältin musste sich jetzt vor dem Reutlinger Amtsgericht verantworten.  Foto: dpa
Foto: dpa Foto: dpa
Foto: dpa
Foto: dpa

REUTLINGEN. Die Angeklagte hatte seit 2013 mit Unterbrechungen Wohngeld bezogen. Zunächst auch durchaus berechtigt. Als sie dann jedoch – im März vergangenen Jahres – eine Stelle in einer Gemeinschaftskanzlei antrat, standen ihr die Zuwendungen des Sozialamtes nicht länger zu. Unverzüglich hätte sie die Behörde von ihrer neuen Lebenssituation in Kenntnis setzen müssen. Was die Frau indes unterließ. Die ganze Sache flog erst auf, als das Amt einen Datenabgleich machte.

Ob der Beschuldigten anhand ihrer Kontoauszüge nicht aufgefallen sei, dass sie trotz gut dotierten Jobs weiterhin Wohngeld bezog? Diese Frage von Amtsrichter Sierk Hamann und Oberstaatsanwältin Annette Schmid-Bart wurde von der Juristin verneint. Der neue Job, ließ sie wissen, sei solchermaßen anstrengend gewesen, dass sie Kontoauszüge und andere Post monatelang unbeachtet habe liegen lassen.

Damit freilich wollte sich das Gericht nicht zufriedengeben. Denn eine derartige Schlamperei dürfe insbesondere einer Anwältin nicht passieren. Jetzt hat sie dafür die Quittung erhalten: 3 000 Euro muss sie als Wiedergutmachung an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Was als nachsichtige Geste gedeutet werden darf. »Ein entsprechendes Bußgeld«, so Hamann, »kann nämlich bis zu 50 000 Euro betragen«. (ekü)