REUTLINGEN/TÜBINGEN. Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat die von der Öffentlichkeit eingebrachten Einwendungen geprüft und damit die fünfte Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen fertiggestellt, heißt es in einer Pressemitteilung. Mit der Fortschreibung werde der Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid ohne weitere Verkehrsverbote in Reutlingen im Jahr 2020 eingehalten. Die Fortschreibung folge somit den Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2020.
Zum fünften Mal wird der seit 2005 existierende Luftreinhalteplan für Reutlingen fortgeschrieben. Die Belastungen des Luftschadstoffs Stickstoffdioxid gingen in den letzten Jahren stetig zurück, der vorgeschriebene Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid konnte an vielen hoch belasteten Straßenabschnitten eingehalten werden. An wenigen Straßenabschnitten, so beispielsweise im Bereich der Verkehrsmessstation Reutlingen Lederstraße-Ost, wurde mit 46 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter der festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Mittelwert über das Kalenderjahr 2019 jedoch noch überschritten.
33,3 Mikrogramm im Schnitt
Zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung wurden deshalb weitere drei Maßnahmen umgesetzt und in der jetzt abgeschlossenen Fortschreibung festgesetzt: die technische Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbots in der Innenstadt, Geschwindigkeitsreduzierungen auf innerstädtischen Strecken sowie eine temporäre, verkehrsmengenabhängige Fahrspurreduzierung in der Lederstraße. Die Fachgutachter kommen zu dem Ergebnis, dass mit diesen Maßnahmen der Grenzwert für Stickstoffdioxid bereits in diesem Jahr flächendeckend eingehalten wird. Aus diesem Grund sind weitere Verkehrsverbote nicht erforderlich.
Tatsächlich wurden nach Angabe der Reutlinger Stadtverwaltung seit Jahresbeginn NO2-Mittelwerte von 33,3 Mikrogramm an der Lederstraße erfasst. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen beim Regierungspräsidium Tübingen insgesamt neun Stellungnahmen zum Entwurf des Plans ein. Sie wurden laut RP »eingehend geprüft und abgewogen«.
Ab 23. November liegt die fünfte Fortschreibung einschließlich des Gutachtens für zwei Wochen (bis 7. Dezember) während der Öffnungszeiten im Regierungspräsidium Tübingen sowie bei der Stadtverwaltung Reutlingen im Eingangsbereich des Rathauses zur Einsicht aus.
Die Dokumente stehen ab 23. November auch im Internet bereit. (eg/GEA)
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/Abt5/Ref541/Luftreinhalteplaene/Seiten/Luftreinhaltung-Reutlingen.aspx