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Reutlinger Klinikum erwartet keine Leistungskürzungen

Im Rahmen der Krankenhausreform erwartet das Reutlinger Kreiskliniken, die gewünschten Leistungsgruppen zu bekommen. Für Patienten bedeutet das Versorgungssicherheit.

Untersuchung in der Notaufnahme des Klinikums am Steinenberg (Archivbild). Für manche Operationen von Notfällen hätte das Klinik
Untersuchung in der Notaufnahme des Klinikums am Steinenberg (Archivbild). Für manche Operationen von Notfällen hätte das Klinikum gerne noch die passenden Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform. Foto: Stephan Zenke
Untersuchung in der Notaufnahme des Klinikums am Steinenberg (Archivbild). Für manche Operationen von Notfällen hätte das Klinikum gerne noch die passenden Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform.
Foto: Stephan Zenke

REUTLINGEN. Die Operation Krankenhausreform läuft noch. Der Patient Kreisklinikum am Steinenberg fühlt sich bei den Verhandlungen um die Vergabe von Leistungsgruppen bislang wohl. Dominik Nusser, Geschäftsführer der Kreiskliniken Reutlingen GmbH, sieht keine schmerzhaften Einschnitte bei den aktuellen Verhandlungen mit dem Sozialministerium in Stuttgart. Für die Patienten bedeute das Versorgungssicherheit.

»Wir haben am 15. September die Anhörungsbogen vom Sozialministerium bekommen«, beschreibt Nusser den aktuellen Stand des Verfahrens. Erheblich später als geplant und gedacht hat sich damit das Land schriftlich dazu geäußert, »welche Leistungsgruppen es für uns vorgesehen hat«. Zur Erinnerung: Damit wird im Rahmen der Krankenhausreform festgelegt, wer was machen - und abrechnen - darf. Es geht also ums Eingemachte.

Willkürlich ist die Post aus Stuttgart keineswegs verfasst worden. Grundlage sind Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2023. Diese Zahlen dokumentieren die Fälle pro Leistungsgruppen, mithin den Umfang des bislang Geleisteten. Ein Ziel der vom ehemaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf den Weg gebrachten Reform ist es, bestimmte medizinische Leistungen nur noch dort vorzuhalten, wo durch genügend Fälle auch ein hoher Grad von Behandlungsqualität und Routine sichergestellt ist.

»Da gab es keine großen Überraschungen«

»Da hab es keine großen Überraschungen«, sagt Nusser zum Inhalt des Anhörungsbogens. »Wir haben alles beantragt, was wir bisher geleistet haben«, fährt der Geschäftsführer fort - und so, wie es aussehe, folgte das Ministerium überwiegend diesem Wunschzettel aus Reutlingen. Nunmehr seien die Kreiskliniken mit einer Antwort am Zug, deren Übermittlung sich durch technische Probleme aufseiten der Stuttgarter Computertechnik etwas in die Länge ziehe. Antworten wird die Kreiskliniken Reutlingen GmbH umfassend und detailliert. »Wir haben das Leistungsspektrum bestätigt, das uns Stuttgart zugewiesen hat«, verrät Nusser, »und wir haben diverse Leistungsgruppen beantragt, weil wir diese Leistungen bisher auch erbringen«. Also fehlt doch etwas im Portfolio?

Ja und Nein, denn es geht um Feinheiten im System. Nusser nennt zwei Beispiele dafür, die dies auch medizinischen Laien erklären. So gibt es eine Leistungsgruppe namens Endoprothetik, womit üblicherweise der Ersatz von Knie- oder Hüftgelenken nach natürlichem Verschleiß im Laufe eines Menschenlebens gemeint ist. Das Kreisklinikum möchte diese Leistungen - so wie bislang - nach Unfällen ausführen können. Es mache schließlich keinen Sinn, einen gestürzten alten Patienten zu operieren, um dann während des Eingriffes die Notwendigkeit eines Gelenkersatzes zu erkennen - aber ohne Leistungsgruppe nicht abrechnen zu dürfen.

Ähnliches gelte auch für die Leberchirurgie. Verkürzt könnten die Reutlinger selbstverständlich auch in Zukunft Operationen an diesem lebenswichtigen Organ ausführen. Wenn dann aber ein Tumor in mehr als einem Segment der Leber festgestellt wird, würde ihnen ohne entsprechende Eingruppierungen die Abrechnungsgrundlage fehlen. Hintergrund für diese noch verbleibenden Wünsche ist die Einstufung der Notaufnahme am Steinenberg als Maximalversorger.

»Wir beantragen im Patienteninteresse und aus Abrechnungsgründen«

»Wir beantragen im Patienteninteresse und aus Abrechnungsgründen«, fasst Nusser zusammen. An der in der Medizinkonzeption 2030 festgelegten Strategie, planbare Eingriffe in bestimmten Bereichen »von Partnern« ausführen zu lassen, ändere das nichts. Nachdem die Reutlinger Antwort in Stuttgart eingetroffen ist, »kommt der medizinische Dienst und prüft unsere Strukturvoraussetzungen: Personal und Geräte«, erklärt der Geschäftsführer das weitere Verfahren, »das wird bis Mitte des nächsten Jahres gehen«.

In der zweiten Jahreshälfte 2026 werde mit einem finalen Bescheid aus Stuttgart gerechnet. »Was wir erwartet haben, kriegen wir voraussichtlich. Die Versorgung kann so weiterlaufen wie bisher auch. Wir werden bei Notfällen alles behandeln und bei planbaren Eingriffen - wenn wir sehen, dass es andere besser können - in Kooperationen arbeiten«, lautet Nussers Fazit. (GEA)