Wer das Volksbegehren über »Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes« unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun. Bei der freien Sammlung, die im September begonnen hat, besteht die Möglichkeit, sich bis Montag, 23. März, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblättern einzutragen.
Bei der amtlichen Sammlung werden während der Rathaus-Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und endet am Freitag, 17. Januar.
Die Eintragungslisten für die Stadt Reutlingen liegen ab Freitag, 18. Oktober im Rathaus, Marktplatz 22, Zimmer 9, zu den üblichen Öffnungszeiten aus. Auch die Bezirksämter und die Außenstelle Orschel-Hagen des Bürgeramts halten die Listen zu den üblichen Öffnungszeiten bereit.
Zur Eintragung sind alle berechtigt, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt sind. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (pr)