REUTLINGEN/STUTTGART. Möglicherweise steht den im Betz-Prozess verbliebenen vier Angeklagten eine Verurteilung wegen geringerer Vorwürfe bevor als sie die Staatsanwälte in ihrer Anklageschrift verfolgen. Helmut Tauchmann, der Vorsitzende Richter der zehnten großen Wirtschaftsstrafkammer am Stuttgarter Landgericht, wies am gestrigen Verhandlungstag darauf hin, dass für die Kammer eine deutliche Zusammenziehung der Anklagevorwürfe in Betracht kommen könnte.
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