Aktuell Reutlingen

Radlos - und jetzt?

REUTLINGEN. Rund ums Thema Noträder drehte sich alles in unserer gestrigen Crashtest-Aufgabe, deren korrekte Lösung unter dem Buchstaben »c« abgedruckt war. Demnach sind es also keine in der Straßenverkehrsordnung verankerten Höchstgeschwindigkeiten, die mit Behelfs-Bereifung gefahren werden dürfen. Welches Spitzentempo zulässig ist, muss der Bedienungsanleitung des jeweiligen Fahrzeugtyps respektive dem auf den meisten Noträdern angebrachten Aufkleber entnommen werden.

In der Not, tut's auch ein Notrad. Aber kann nach dessen Montage weitergefahren werden, als sei nichts geschehen? Diese Frage st
Noträder haben nicht den Stellenwert der »normalen« Bereifung. GEA-FOTO: PACHER
Noträder haben nicht den Stellenwert der »normalen« Bereifung. GEA-FOTO: PACHER

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