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Prozess gegen Polizistinnen: Staatsanwalt beantragt lebenslänglich

Im Prozess gegen zwei Polizistinnen wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Tübinger Landgerichts forderte Oberstaasanwalt Dr. Thomas Trück für die Hauptangeklagte lebenslange Haft. Deren Verteidigerin hielt das Strafmaß für »nicht angemessen«.

Die Waagschalen von Justitia haben sich zugunsten von fünf Angeklagten verlagert. Ihnen wurde Drogenschmuggel im Bandenverbund v
Die Waagschalen von Justitia. Foto: dpa
Die Waagschalen von Justitia. Foto: dpa

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die 40-jährige Polizeibeamtin wird beschuldigt, versucht zu haben, ihren Mann mit einer Überdosis Insulin umzubringen. Das hatte sie von der mitangeklagten Kollegin, die Diabetikerin ist, per Dienstpost bekommen. Der Mann wurde in allerletzter Minute vom Notarzt gerettet, den die beiden Kinder gegen den Widerstand der Mutter alarmiert hatten.

Oberstaatsanwalt Trück geht davon aus, dass die 40-Jährige den Mord von langer Hand geplant hatte. Heimtücke, niedere Beweggründe, eine grausame Begehung der Tat – er sah alle Mordmerkmale als erfüllt an und forderte eine lebenslange Haftstrafe für die Beschuldigte. Für die Mitangeklagte beantragte er sieben Jahre Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung. In der Anklage war er noch von einer Mittäterschaft ausgegangen.

Dr. Birgit Scheja, die Verteidigerin der Hauptangeklagten, bestritt ein gezieltes Vorgehen ihrer Mandantin. Sie sei wegen ihrer problematischen Ehe zunehmend verzweifelt und am Tatabend in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, weil ihr Mann aggressiv geworden sei, mit Scheidung und Entzug des Sorgerechts für die Kinder gedroht habe. Töten habe sie ihn nicht wollen.

Die mitangeklagte 42-Jährige sei den »manipulativen« Geschichten der Kollegin aufgesessen, habe gemeint, deren Ehe sei die Hölle und habe ihr nur helfen wollen, so Verteidigerin Sonja Fingerle. Die Tat habe sie weder mit geplant noch sei sie an deren Ausführung beteiligt gewesen. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. (GEA)