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Patientenverfügung: Die Rechtslage bleibt kompliziert

REUTLINGEN. Patientenverfügungen werden künftig verbindlich, der Wille des Patienten gilt. Ende der Diskussion? Mitnichten, wie ein Podiumsgespräch in der Reutlinger Volkshochschule (VHS) vor annährend hundert Gästen bewies. Sechs Jahre haben Politiker, Mediziner, Theologen, Sozialwissenschaftler und Juristen darüber gestritten, inwieweit Patientenverfügungen verbindlich sein sollen. Mitte Juni einigte sich der Bundestag auf ein Gesetz, das den Verfügungen weitgehend zur Wirkung verhelfen soll. Passiert der Entwurf auch den Bundesrat - wovon ausgegangen werden kann - dann sind Patientenverfügungen ab dem 1. September gesetzlich verbindlich.

Wenn das Leben an Maschinen hängt: Eine Patientenverfügung kann klären, wann abgeschaltet wird. FOTO: AP

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