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Partnerin vergewaltigt: Fast zwei Jahre Haft auf Bewährung für Reutlinger

Tübinger Landgericht verurteilt 30-jährigen Angeklagten nach sexuellen Übergriffen auf seine Lebenspartnerin in der gemeinsamen Wohnung in Reutlingen zu einer Bewährungsstrafe

Eine Statue der Justitia
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Wegen Vergewaltigung, Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte am Montag das Tübinger Landgericht einen 30-jährigen Lageristen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten. Das Opfer war die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten gewesen. Der Tatort: die gemeinsame Wohnung in Reutlingen. 

Die sexuellen Übergriffe standen am Ende einer Beziehung, die anfangs harmonisch verlaufen, über die Jahre durch ständige Streitereien aber immer problematischer geworden war. Die Auseinandersetzungen eskalierten Ende 2018, nachdem die Frau eine kurze Affäre mit einem anderen Man gehabt hatte.

Das Gericht tat sich am Montag mit seinem vergleichsweise milden Urteil nicht leicht. Eigentlich wäre die Mindeststrafe für die Vergewaltigung zwei Jahre gewesen. Mit zwei zusätzlich angeklagten Nötigungen hätte die Strafkammer keine Bewährung mehr aussprechen können.

Doch das Gericht wollte dem Angeklagten noch eine Chance geben und minderte den Strafrahmen. Der Grund: Der geständige Angeklagte ist nicht vorbestraft, er hat einen festen Job und kann dadurch Unterhalt für seine beiden Kinder bezahlen. Und vor allem: Auch seine Lebensgefährtin wollte nicht, wie sie vor Gericht sagte, dass der Vater ihrer beiden Kinder ins Gefängnis muss. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe verhängte das Gericht noch ein striktes Kontaktverbot. Der Angeklagte darf sich seiner früheren Lebensgefährtin nicht mehr nähern und sie auch sonst nicht kontaktieren. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil. Es ist damit rechtskräftig. (GEA)

Den ausführlichen Bericht über die Verhandlung lesen Sie am Dienstag, 7. Juli, bei GEA+, im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers.