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Aktuell Schwangerschaftsabbrüche

Paragraf 219a: Ein fauler Kompromiss?

Unzufrieden ist man bei Pro Familia Reutlingen/Tübingen mit dem politisch angepeilten Kompromiss in Sachen Paragraf 219a. Verankert ist er im Strafgesetzbuch und verbietet das Bewerben von Schwangerschaftsabbrüchen.

Pro Familia wünscht sich, dass Fachärzte im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, ohne für dieses Aufklärun
Pro Familia wünscht sich, dass Fachärzte im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, ohne für dieses Aufklärungsangebot kriminalisiert zu werden. FOTO: DPA
Pro Familia wünscht sich, dass Fachärzte im Internet über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen, ohne für dieses Aufklärungsangebot kriminalisiert zu werden. FOTO: DPA

REUTLINGEN. »Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften, seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist (…) wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft«, heißt es darin. »Was an sich in Ordnung ist«, wie Grit Heideker findet. Damit meint sie das Reklameverbot als solches. Gleichwohl ist die Beraterin von Pro Familia Reutlingen-Tübingen mit dem jüngst von der schwarz-roten Regierungskoalition getroffenen Kompromissvorschlag unzufrieden. Denn der, sagt sie, »bietet keine wirkliche Lösung, vor allem aber keine Rechtssicherheit für Gynäkologen. «

Doch genau Letztere fordert Pro Familia schon seit geraumer Zeit. Zunächst eher leise, seit dem Fall der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel jedoch zunehmend offensiver und lauter. Verurteilt wurde die 62-jährige Medizinerin im November 2017, weil sie nach Auffassung des Gerichts gegen Paragraf 219a verstoßen haben soll. Hänel hatte auf ihrer Praxis-Website medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche publik gemacht. Und das ist der Knackpunkt, der zielgerichtet zur Frage führt, wo Werbung eigentlich anfängt und nüchterne Information aufhört.

Nach Beobachtung von Pro Familia hat die Causa Hänel zu starker Verunsicherung gerade innerhalb der Ärzteschaft geführt. »Und der jetzt vorliegende Änderungsvorschlag macht es nicht besser«, so Heideker. De facto unterbinde er nämlich nach wie vor das öffentliche Verbreiten von Sachinformationen. Ein Dilemma, das Land auf Land ab zu einer Verschlechterung der Versorgungslage für Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituationen führe.

Deshalb, so Grit Heideker, sei es dringend geboten, Medizinern das gesetzlich verbriefte Recht einzuräumen, im Internet aufzuklären. »Wir fordern von der Politik eine entsprechende Lösung. Der Staat muss Sicherheit schaffen, die Kriminalisierung von muss Ärzten aufhören.« (GEA)