REUTLINGEN. Ab sofort sind Handwerker aufgerufen, sich am praktischen Leistungswettbewerb der Handwerksjugend (PLW) zu beteiligen. Teilnehmen kann, wer die Gesellen-/Abschlussprüfung im Prüfungsjahr 2006 abgelegt, zu diesem Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten und die Prüfung mindestens mit der Note »gut« abgelegt hat. Auf Antrag kann von der Altersbegrenzung in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden, die absolute Altersgrenze zur Teilnahme liegt bei Vollendung des 25. Lebensjahres.
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