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Mondpreise für Unbedarfte statt Rabatt

REUTLINGEN. Ein 58-jähriger Teppichhändler aus Hamburg hat mit seiner Verkaufs-Aktion in Reutlingen im Sommer vergangenen Jahres ein schlechtes Geschäft gemacht. Eingenommen hat er nur wenig, aber seine Ausgaben waren enorm: 5000 Euro Miete für die Verkaufsräume, 12000 Euro für eine vierseitige Werbeanzeige. Und jetzt hat ihn das Amtsgericht Reutlingen auch noch zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt, weil er seine Teppiche zu Mondpreisen angeboten hatte.

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