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Ministerium verbietet Messen: Reutlinger Mobilitätstage finden nicht statt

Das Stuttgarter Gesundheitsministerium hat heute, Mittwoch, ernst gemacht: Großveranstaltungen mit mehr als 1 000 Teilnehmern müssten abgesagt werden, heißt es in einem Erlass, der somit auch die geplante Mobilitätsmesse des GEA am Sonntag, 5. April betrifft.

Die für Sonntag, 5. April, geplanten Mobilitätstage mit Radmesse »Bike & more« in und bei der Reutlinger Stadthalle (Bild vom Vo
Die für Sonntag, 5. April, geplanten Mobilitätstage mit Radmesse »Bike & more« in und bei der Reutlinger Stadthalle (Bild vom Vorjahr) können wegen des Coronavirus-bedingten Verbots von Großveranstaltungen nicht stattfinden. ARCHIV-FOTO: TRINKHAUS Foto: Gerlinde Trinkhaus
Die für Sonntag, 5. April, geplanten Mobilitätstage mit Radmesse »Bike & more« in und bei der Reutlinger Stadthalle (Bild vom Vorjahr) können wegen des Coronavirus-bedingten Verbots von Großveranstaltungen nicht stattfinden. ARCHIV-FOTO: TRINKHAUS
Foto: Gerlinde Trinkhaus

REUTLINGEN/STUTTGART. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am Mittwoch mit Blick auf die Coronavirus-Epidemie erlassen, dass Großveranstaltungen mit mehr als 1 000 Besuchern abgesagt werden müssen. Das Verbot betrifft vor allem Messen, Sport- und Kulturveranstaltungen.

Somit können die vom Reutlinger General-Anzeiger für Sonntag, 5. April, in der Stadthalle geplanten Reutlinger Mobilitätstage und die zeitgleiche Radmesse Bike & more nicht stattfinden. »Das ist für mich wie höhere Gewalt«, interpretiert GEA-Verleger und Geschäftsführer Valdo Lehari den nun vorliegenden Erlass des Ministeriums. »Als Ausrichter der Messe werden wir uns zeitnah mit unseren Veranstaltungspartnern, namentlich der Stadt Reutlingen, der Regional-Stadtbahn, der Hochschule und der AOK Neckar-Alb über das weitere Vorgehen abstimmen und eine eventuelle Verschiebung prüfen.«

Im Erlass beruft sich das Ministerium darauf, dass bei Großveranstaltungen mit mehr als 1 000 Besuchern »keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich« seien. Deshalb müssten solche Veranstaltung abgesagt werden oder aber ohne Zuschauer stattfinden. Diese Regelung gelte ab sofort und sei nicht befristet.

Weiter heißt es in einer vom Gesundheitsministerium verschickten Pressemitteilung: »Bei Veranstaltungen mit weniger als 1 000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.«

Unabhängig vom Landes-Erlass verständigen sich Landkreisverwaltung und (Ober-)Bürgermeister im Kreis derzeit auf ein gemeinsames Vorgehen. Danach sollen auch Events mit weniger Teilnehmern in den nächsten vier Wochen nur dann stattfinden, wenn sie »erforderlich« und »nicht verschiebbar« sind. (rh/sä)