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Aktuell Prozess

Messerattacke in Reutlingen: Angeklagter psychisch krank?

Nach Messerattacke in Reutlinger Unterkunft muss sich ein irakischer Asylbewerber vor dem Tübinger Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten.

Urteil
Foto: Uli Deck/Symbolbild
Foto: Uli Deck/Symbolbild

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Der 20-jährige Iraker, der im September vergangenen Jahres in einer Reutlinger Asylbewerberunterkunft einen Mann aus Saudi-Arabien niedergestochen und schwer verletzt hat, leidet offenbar an einer schizophrenen Psychose. Diese Meinung vertrat jedenfalls der psychiatrische Gutachter Dr. Hermann Ebel im Prozess vor dem Tübinger Landgericht.

Der Psychiater hält die Unterbringung im Maßregelvollzug für notwendig: Ohne medikamentöse Behandlung werde der Iraker mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder schwere Straftaten begehen. Im Prozess vor der 3. Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts erklärte der 20-Jährige auch, am Tattag Stimmen gehört zu haben, die ihn aufgefordert hätten, mit dem Messer auf den Asylbewerber aus Saudi-Arabien loszugehen.

Nach eigenen Angaben konsumiert der Iraker damals täglich größere Mengen Cannabis. Möglich ist laut Gutachter, dass das Rauschgift die schizophrene Psychose ausgelöst hat. (GEA)