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Aktuell Corona-Regeln

Maskenpflicht in Fußgängerzone: Was im Land und in Reutlingen jetzt gilt

Der Landkreis Reutlingen ist seit Samstag Risikogebiet, seit Montag gelten neue Regeln. Der GEA gibt Antworten auf die häufigsten Fragen.

In der Fußgängerzone Reutlingen gilt Maskenpflicht.
In der Reutlinger Fußgängerzone gilt Maskenpflicht. Foto: Niethammer
In der Reutlinger Fußgängerzone gilt Maskenpflicht.
Foto: Niethammer

REUTLINGEN. Plötzlich ging alles ganz schnell. Der Kreis Reutlingen wurde am Samstag zum Risikogebiet und nur einen Tag später rief die Landesregierung um Winfried Kretschmann in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe aus. Damit verbunden wurde die aktuelle Corona-Verordnung um einige Punkte ergänzt. So gilt seit heute im ganzen Land eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung »in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.« Darüber hinaus wurden Ansammlungen und private Zusammentreffen auf zehn Personen oder zwei Hausstände, die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen auf 100 begrenzt. Außerdem wurde die spezielle Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst geändert. Diese neuen Regelungen haben bei einigen Lesern für Verwirrung gesorgt. Antworten auf die häufigsten Fragen:

Muss ich in Fußgängerzonen und auf Märkten jetzt eine Maske tragen?

Albert Keppler, der Leiter des Reutlinger Ordnungsamts äußert sich dazu ganz klar: »Die Regel ist so zu verstehen, dass in Fußgängerbereichen grundsätzlich Maskenpflicht besteht, es sei denn die Passantendichte ist so gering, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Auf dem Wochenmarkt dürfte in der Regel der Platz fehlen, so dass während des Marktes Maskenpflicht besteht.«

Was ist der Unterschied zwischen einer Ansammlung und einem privaten Zusammentreffen?

Als privates Treffen gilt beispielsweise eine Geburtstags-, Hochzeits- oder Familienfeier. »Solche Veranstaltungen sind zeitlich sowie örtlich begrenzt und liegen in der Verantwortung einer Privatperson«, erklärt die Pressesprecherin des Reutlinger Landratsamtes Christine Schuster. Ein Hygienekonzept sei dafür nicht erforderlich. Beschäftigte des Veranstaltungsortes und sonstige Mitwirkende wie DJ oder Fotograf zählen nicht zu den Teilnehmern. Unter einer Ansammlung ist das bewusste Zusammentreffen verschiedener Personen unabhängig vom jeweiligen Zweck, zu verstehen. Beispielsweise wenn sich mehrere Menschen vor dem Haus begegnen und stehenbleiben, um miteinander zu sprechen. In beiden Fällen macht es keinen Unterschied, ob sich das Ganze im Freien oder in geschlossenen Räumen abspielt.

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Für welche Veranstaltungen gilt die Begrenzung von 100 Teilnehmern? 

»Instituionelle Veranstaltungen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften mit bis zu 100 Personen stattfinden«, sagte der Vize-Regierungssprecher Arne Braun dem GEA. Dazu gehören etwa Elternabende, Eigentümerversammlunge oder Vereinssitzungen. Bei Veranstaltungen, für die ein genehmigtes Hygienekonzept existiert, sind bis zu 500 Besucher erlaubt. Diese Zahl gilt auch für kulturelle Veranstaltungen in Kunst- und Kultureinrichtungen sowie in Kinos. Laut Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst, die zum 19. Oktober ebenfalls aktualisiert wurde, gilt bei solchen Events von jetzt an Maskenpflicht.

Gibt es eine Sperrstunde?

Eine landesweite Sperrstunde gibt es nicht, einige Städte und Landkreise haben jedoch Sonderregeln eingeführt. In Stuttgart darf beispielsweise an Wochenenden nach 21 Uhr kein Alkohol zum Mitnehmen verkauft werden, auf einigen öffentlichen Plätzen ist Alkohol-Konsum nach 23 Uhr verboten. Im Kreis Tübingen, der seit Donnerstag Risikogebiet ist, galt eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr, diese wurde heute aufgehoben. Der Kreis Reutlingen ist gerade noch um eine ähnliche Beschränkung herumgekommen. So hätte die vom Landratsamt vorgesehene Allgemeinverfügung Vorgaben zu Sperrstunden enthalten. Doch als bekannt wurde, dass das Land die Corona-Verordnung verschärft, wurde die Verfügung vorerst auf Eis gelegt.

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Sind Besuche in den Reutlinger Kreiskliniken erlaubt?

Nein, die Kreiskliniken Reutlingen reagieren auf die steigenden Covid-19-Zahlen mit einem generellen Besucherstopp. Doch laut Pressesprecher Eckhard Zieker gibt es Ausnahmen: »Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben oder auf der Palliativstation liegt, Väter oder Begleitpersonen, die bei der Geburt dabei sein und die entbundene Partnerin mit Kind besuchen wollen. Patienten der Notaufnahmen, kranke Kinder oder ältere, gebrechliche oder demente Patienten dürfen von einer Person begleitet werden.« Der Besucherstopp gilt für das Klinikum am Steinenberg Reutlingen, die Ermstalklinik Bad Urach und die Albklinik Münsingen. Er wird aufgehoben, sobald die Inzidenz von 50 unterschritten wird.

Warum unterscheiden sich die Corona-Zahlen auf gea.de von denen auf anderen Websiten?

Der Grund für die Unterschiede ist die Meldekette der Coronafälle. Laut Pressestelle meldet das Reutlinger Landratsamt die Infektionszahlen an die Medien und das Landesgesundheitsamt, das sie wiederum an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergibt. Die Grafiken auf Portalen wie tageschau.de werden meistens mit Daten des RKI gefüttert, die jedoch aufgrund des Zeitverzugs weniger aktuell sind, als die Zahlen in der gedruckten Ausgabe des Reutlinger General-Anzeigers und auf gea.de. (GEA)