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Aktuell Demokratie

Kräftig Gegenwind für die AfD im Reutlinger Gemeinderat

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REUTLINGEN. »Soll die Stadt Reutlingen die Klage vom Januar 2019 gegen die Ablehnung der Auskreisung durch das Land vom Dezember 2018 beim Verfassungsgerichtshof zurückziehen, damit der Landkreis Reutlingen in seiner bisherigen Form mit der Stadt Reutlingen zusammen bestehen bleibt?« Über diese Frage sollen nach Auffassung der dreiköpfigen AfD-Gemeinderatsfraktion die Reutlinger in einem Bürgerentscheid bestimmen.

Zuvor müsste der Gemeinderat das Thema auf die Tagesordnung nehmen und ein entsprechendes Bürgervotum beschließen.

Eigentlich hätte das Thema in der jüngsten Reutlinger Ratssitzung nach zwei Minuten abgehakt werden können: Der AfD-Antrag ist, wie die Verwaltung in ihrer Stellungnahme kurz und knapp darlegt, schon aus rein formaljuristischen Gründen abzulehnen. Die AfD beruft sich, wie berichtet, auf Paragraf 21 der Gemeindeordnung. Was die Fraktion in ihrer Argumentation unterschlägt ist, dass in Absatz 2 Nummer 7 des Paragrafen einer der Ausnahmetatbestände nachzulesen ist, der da lautet: Bürgerentscheide sind in Rechtsmittelverfahren nicht zulässig. Und in einem solchen schwebt derzeit die Klage der Stadt gegen die Entscheidung des Landtags, die Stadtkreisgründung – vulgo »Auskreisung« – abzulehnen.

»Machen Sie sich sachkundig, bevor Sie uns mit solchen Anträgen belästigen«

Warum die AfD-Fraktion nur den halben Paragrafen gelesen hat, erläuterte der Vorsitzende Hansjörg Schrade mit keiner Silbe. Er warnte Verwaltung und Räte: »Wir möchten Sie vor einem Risiko bewahren.« Schließlich wisse niemand, wie das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ausgehe. Den Reutlinger Räten unterstellte er »Angst vor den Bürgern«. Er sprach dabei von »schmerzhaft unabhängigen Richtern«, von den Institutionen Gemeinderat/Stadtverwaltung und Land, die aufgrund von unterschiedlicher Rechtsauffassung in eine »Legitimationskrise« gerieten und bezeichnete den Verfassungsgerichtshof an einer Stelle als »das Ding«. Dass die AfD einen vom alten Rat im Dezember 2018 mit großer Mehrheit gefassten Beschluss angeht, kam bei den Ratskollegen ebenso wenig gut an wie der Inhalt.

»Sie haben Probleme mit der Akzeptanz einer demokratischen Instanz, der sie nicht angehört haben«, ging Dr. Karsten Amann (Grüne und Unabhängige) Schrade und seine beiden Mitstreiter an. »Sie beklagen unabhängige Richter, ich nenne das Rechtsstaat.« Die AfD stelle grundlegende Organe des Rechtsstaats infrage. Amann holte weiter aus. »Die Sprache, die Sie pflegen, ist gefährlich. Wir lehnen den Antrag schon wegen seines Geistes ab. Der Duktus, den Sie pflegen, steht für einen Kurs, gegen den wir erbitterten Widerstand leisten werden.«

Die CDU-Fraktionsvorsitzende Gabriele Gaiser bezeichnete sich als »unverdächtig«, weil sie zu denjenigen gehört habe, die gegen die Klage waren. Aber: »Demokraten akzeptieren solche Entscheidungen.«

Helmut Treutlein, der SPD-Vorsitzende, erinnerte daran, was am Anfang der langwierigen Debatte um die Stadtkreisgründung stand: »eine Verbesserung für Reutlingen. Deshalb haben wir den Antrag unterstützt.« Es gelte nun, die Entscheidung abzuwarten. Der Sozialdemokrat warnte die AfD davor, in dieser Lage »Stimmung zu machen«.

BÜRGERENTSCHEID

§ 21 Gemeindeordnung zu Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

(1) Der Gemeinderat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen aller Mitglieder beschließen, dass eine Angelegenheit des Wirkungskreises der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist, der Entscheidung der Bürger unterstellt wird (Bürgerentscheid). (2) Ein Bürgerentscheid findet nicht statt über (Nummer 7): Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hagen Kluck führte für die Ratsneulinge die Nachhilfestunde in Sachen Demokratie fort. Die Gewaltenteilung sei zentral. »Bei uns kann man gegen Entscheidungen vor Gericht gehen.« Schrades Vorbild hingegen sei wohl der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan, mutmaßte der Liberale, strebe er doch eine »Demokratur« an. Im Hinblick auf den Ausnahmetatbestand rügte Kluck die Absenz von unerlässlichem Handwerk: »Machen Sie sich sachkundig, bevor Sie uns mit solchen Anträgen belästigen.«

»Sie beklagen unabhängige Richter, ich nenne das Rechtsstaat«

Jürgen Fuchs, der FWV-Fraktionsvorsitzende, erinnerte daran, dass die Stadt Reutlingen mit dem Antrag auf Stadtkreisgründung nur von einem ihr zustehenden Recht Gebrauch mache. Auch er rügte Schrades Wortwahl, insbesondere die Bezeichnung des Verfassungsgerichtshofs als »Ding«: »Das spiegelt Ihr Empfinden wider.« Drei gegen den Rest: Am Ende stimmten die übrigen Gemeinderäte unisono gegen den Antrag der drei neuen AfD-Ratsmitglieder. (GEA)

WIR KORRIGIEREN

Die WiR-Fraktion hat nicht, wie in unserer Samstagsausgabe in einer Meldung zu lesen war, mit der AfD für den Bürgerentscheid in Sachen Klagerücknahme gestimmt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. (igl)