Logo
Aktuell Landgericht

Kein kurzer Prozess im Fall des Sex-Lockvogels von Reutlingen

Seit dieser Woche steht ein ungleiches Pärchen vor dem Landgericht Tübingen. Sie - gerade einmal 15 Jahre alt - soll sich für Sex im Internet angeboten haben. Er - ein 28-jähriger Vorbestrafter - soll mit seinen Komplizen mindestens einen Freier niedergeschlagen und ausgeraubt haben.

Landgericht Tübingen
Das Landgericht in Tübingen. Foto: Ralf Rittgeroth
Das Landgericht in Tübingen.
Foto: Ralf Rittgeroth

REUTLINGEN/TÜBINGEN/PFULLINGEN. Der Prozess vor der Jugendkammer des Tübinger Landgerichtes gegen eine 15-jährige Jugendliche aus Pfullingen und einen 28-jährigen Asylbewerber aus Reutlingen wird wohl doch länger dauern. Der Vorsitzende Richter Armin Ernst hatte zu Beginn des Verfahrens allen Beteiligten einen sogenannten Verständigungsvorschlag gemacht, der für eine Verkürzung hatte sorgen sollen. Dieser Vorschlag sah vor, dass die beiden Angeklagten, die ihnen vorgeworfenen Taten gestehen sollten. Dann hatte Richter Ernst eine Bewährungsstrafe für die 15-Jährige und eine mehrjährige Haft für ihren Freund in Aussicht gestellt.

Der 28-Jährige wollte sich, im Gegensatz zu allen anderen Prozessbeteiligten, darauf nicht einlassen. Auch nicht, nachdem die Kammer vorgeschlagen hatte, eine mögliche, etwa siebenjährige Haftstrafe könne auch noch im Laufe des Prozesses reduziert ausfallen.

Das bedeutet, das Verfahren wird in dieser und in der nächsten Woche mit der Beweisaufnahme und weiteren Zeugenaussagen fortgesetzt.

Das wirft die Staatsanwaltschaft den beiden vor: Die Jugendliche soll sich auf einer speziellen Internetplattform, die sich gezielt an reifere und wohlhabende Männer richtet, zum Sex angeboten und verabredet haben. Er soll, zusammen mit zwei weiteren Komplizen,  einen dieser Männer an einem Reutlinger Supermarktparkplatz niedergeschlagen und ausgeraubt haben. Dabei hatten die Angeklagten unter anderem 500 Euro Bargeld, ein Smartphone, mehrere Kreditkarten, einen Autoschlüssel und eine Daunenjacke erbeutet. (GEA)